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Vorläufigen Personalausweis beantragen

Leistungsbeschreibung

  • Personalausweis Ausstellung vorläufig
  • vorläufiger Personalausweis muss zurückgegeben werden, wenn der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird
  • Antragstellende Personen erhalten vorläufigen Personalausweis in der Regel sofort ausgehändigt, wenn die Antragstellung bei der zuständigen Behörde erfolgte.
  • Gültigkeitsdauer: maximal 3 Monate
  • Kosten:
    • 10,00 EUR
    • 13,00 EUR Aufschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
  • zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
  • Personalausweis Ausstellung vorläufig
  • vorläufiger Personalausweis muss zurückgegeben werden, wenn der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird
  • Antragstellende Personen erhalten vorläufigen Personalausweis in der Regel sofort ausgehändigt, wenn die Antragstellung bei der zuständigen Behörde erfolgte.
  • Gültigkeitsdauer: maximal 3 Monate
  • Kosten:
    • 10,00 EUR
    • 13,00 EUR Aufschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
  • zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalausweisbehörde.

Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde im Inland stellen. Dabei entstehen allerdings zusätzliche Gebühren.

Spezielle Hinweise für Trier

Verfahrensablauf

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
    • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
    • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

  • erfolgt persönlich wegen Unterschriftsleistung
  • Kinder können diesen alleine (ohne Elternteil) erst ab 16 Jahren beantragen

Gebühren / Kosten

  • Gebühr: 10,00 EUR
  • Gebühr: 10,00 EUR
  • Gebühr: 13,00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

  • Gebühr: 13,00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

Spezielle Hinweise für Trier

  • Gebühren werden bei Beantragung entrichtet

Zahlungsart

  • bar / EC

in Ausnahmefällen zusätzlich

  • 13,00 Euro bei abweichendem Wohnsitz innerhalb Deutschlands
  • 30,00 Euro bei Wohnsitz im Ausland

Benötigte Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Spezielle Hinweise für Trier

  • zusätzlicher Hinweis zum biometrischen Lichtbild:
    • es reicht ein biometrisches Lichtbild für jedes weitere an diesem Tag mitbeantragte Ausweisdokument aus 
  • zusätzlicher Hinweis zum bisheriger Personalausweis oder Reisepass:
    • kann auch abgelaufen sein

liegt kein Ausweisdokument mit Lichtbild vor

  • wurde der letzte Ausweis bereits in Trier beantragt, kann zur Identifizierung auf den Altantrag (Aufbewahrung 15 Jahre) zurückgegriffen werden
  • ansonsten Familienstammbuch oder Geburtsurkunde und eine volljährige Person (Bürge), die unter Vorlage des eigenen Ausweisdokumentes die Identität des Anzeigenden bestätigt

hat sich zusätzlich der Name geändert

  • Heiratsurkunde im Original (bei Heirat)

  • Geburtsurkunde im Original (bei Wiederannahme des Geburtsnamens)

  • Urkunde über die Namensänderung (bei Annahme Doppelnamen oder Namensänderung ohne Eheschließung)

Besonderheiten

Es gibt folgende Hinweise:     

  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

Es gibt folgende Hinweise:     

  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

Spezielle Hinweise für Trier

  • die Ausstellung ist auch ohne gleichzeitige Beantragung des endgültigen Personalausweises möglich

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • sofort
  • Geltungsdauer: 3 Monate (null)
  • Geltungsdauer: 3 Monate (null)

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für Trier

Allgemeine Fragen zu vorläufigen Personalausweis beantragen

Ist 0 eine Zahl oder ein Buchstabe in der Seriennummer im neuen Personalausweis?

  • Es ist immer die Zahl 0 (Null) in der alphanummerischen Seriennummer und nie das O-o (OCR-Lesbarkeit)

Kann man mit einem vorläufigen Personalausweis in alle EU-Länder reisen?

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen