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Adresse auf Personalausweis ändern lassen

Leistungsbeschreibung

  • Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
  • Adressänderung muss im Personalausweis eingetragen werden
  • Änderung muss unverzüglich erfolgen
  • neue Adresse wird mit Adressaufkleber auf das Datenfeld „Anschrift“ angebracht und im Chip geändert
  • Änderung kann online erfolgen, wenn die Kommune eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, oder muss persönlich beim Bürgeramt am neuen Wohnort erfolgen.
  • zuständig: Bürgeramt am neuen Wohnort
  • Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
  • Adressänderung muss im Personalausweis eingetragen werden
  • Änderung muss unverzüglich erfolgen
  • neue Adresse wird mit Adressaufkleber auf das Datenfeld „Anschrift“ angebracht und im Chip geändert
  • Änderung kann online erfolgen, wenn die Kommune eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, oder muss persönlich beim Bürgeramt am neuen Wohnort erfolgen.
  • zuständig: Bürgeramt am neuen Wohnort

Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen und im Chip ändern lassen. Dafür wird ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.

Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.

Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen und im Chip ändern lassen. Dafür wird ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.

Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.

  • Ihr Personalausweis ist gültig.
  • Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.
  • Ihr Personalausweis ist gültig.
  • Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.

Spezielle Hinweise für Trier

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:

  • Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder 
  • Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
    • Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
    • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.

Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.  

Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:

  • Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder 
  • Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
    • Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
    • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.

Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.  

Spezielle Hinweise für Trier

Beantragung

  • erfolgt
    • persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten
    • Online

Gebühren / Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Es fallen keine Kosten an.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis
  • aktuelle Meldebestätigung
  • gültiger Personalausweis
  • aktuelle Meldebestätigung

Spezielle Hinweise für Trier

  • Personalausweis

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Spezielle Hinweise für Trier

  • sofort

Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen. 

Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen. 

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Postfach 3470
54224 Trier

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen