Wenn Sie Ihre ausländischen öffentlichen Urkunden im deutschen Rechtsverkehr verwenden möchten, dann besteht die Möglichkeit diese Urkunden, diese Dokumente etc. durch die deutsche Auslandsvertretung im Ausstellungsstaat der Urkunde legalisieren zu lassen.
Die Legalisation bestätigt demnach die Echtheit des Siegels sowie die Unterschriften der Unterzeichnenden.
Die Legalisation einer Urkunde erfolgt, wenn:
vorgelegt wurde.
Die Zuständigkeit obliegt der deutschen Auslandsvertretung des Staates, aus dem die Urkunde stammt („Herkunftsland“).
Die deutsche Behörde, die Ihre Urkunde für den deutschen Rechtverkehr verwenden soll, entscheidet, ob eine Legalisation erforderlich ist oder ob Ihre Urkunde auch ohne weitere Nachweise anerkannt werden kann.
Es fallen Gebühren zwischen 25,00 Euro bis 85,00 Euro pro zu beglaubigende Urkunde an. Kann die Legalisation nicht erfolgen, etwa weil sich die Urkunde als falsch erwiesen hat, fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 % an.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Liste aller Länder, für deren öffentliche Urkunden keine Legalisation benötigt wird, sondern die Ausstellung einer Apostille genügt.
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