Leistungsbeschreibung
Städtische Wohnungen sind das Angebot von Städten und Gemeinden, auf das sich Menschen bewerben können, die aus unterschiedlichen Gründen auf dem freien Markt keine für sie finanziell tragbaren Wohnungen finden können.
Spezielle Hinweise für Trier
Beratung
- erfolgt durch persönliche Vorsprache
Wohnungsbewerbung
- ausschließlich für städtische Wohnungen möglich
- es findet keine Vermittlung an Studenten statt
- hier ist die ASTA bei der Universität Trier zuständig
Benötigte Unterlagen
Spezielle Hinweise für Trier
- gültiger Personalausweis
- Einkommensnachweise von allen Personen die im Haushalt leben
- bei Arbeitnehmern die Lohnbescheinigungen der letzten 3 Monate
- bei Transferbeziehern reicht der aktuelle Leistungsbescheid
- bei Rentnern der letzte Rentenbescheid
- bei Familien mit Kindern ist das Kindergeld, Kinderzuschlag anzugeben
- Unterlagen über evtl. Kündigung
- evtl. Gerichtsurteil
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Allgemeiner Sozialer DienstAm Augustiner Hof, Verw.-Geb. IV
54290 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
sozialamt@trier.de
Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Allgemeiner Sozialer Dienst - Wohnraumberatung, Wohnraumhilfen - städtische Wohnungen
Am Augustinerhof, Verw. Geb. IV
54290 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
sozialamt@trier.de