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Städtische Wohnungen - Wohnungssuche

Leistungsbeschreibung

Städtische Wohnungen sind das Angebot von Städten und Gemeinden, auf das sich Menschen bewerben können, die aus unterschiedlichen Gründen auf dem freien Markt keine für sie finanziell tragbaren Wohnungen finden können.

Spezielle Hinweise für Trier

Beratung

  • erfolgt durch persönliche Vorsprache

Wohnungsbewerbung

  • ausschließlich für städtische Wohnungen möglich
  • es findet keine Vermittlung an Studenten statt
    • hier ist die ASTA bei der Universität Trier zuständig

Benötigte Unterlagen

Spezielle Hinweise für Trier

  • gültiger Personalausweis
  • Einkommensnachweise von allen Personen die im Haushalt leben
    • bei Arbeitnehmern die Lohnbescheinigungen der letzten 3 Monate
    • bei Transferbeziehern reicht der aktuelle Leistungsbescheid
    • bei Rentnern der letzte Rentenbescheid 
    • bei Familien mit Kindern ist das Kindergeld, Kinderzuschlag anzugeben  
  • Unterlagen über evtl. Kündigung
  • evtl. Gerichtsurteil

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Allgemeiner Sozialer Dienst

Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. IV
54290 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: sozialamt@trier.de

Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Allgemeiner Sozialer Dienst - Wohnraumberatung, Wohnraumhilfen - städtische Wohnungen

Am Augustinerhof, Verw. Geb. IV
54290 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: sozialamt@trier.de