Das Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Wenn Sie demnach Tiere gewerbsmäßig schlachten wollen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen. Besonderheiten bestehen für Hausschlachtungen.
Als Person, die die Tiere schlachtet, müssen Sie über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Besonderheiten bestehen für Hausschlachtungen.
Gewerbliche Schlachtungen dürfen nur in hierfür zugelassenen Betrieben durchgeführt werden, die daher behördlich bekannt sein müssen.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung bzw. an die Stadtverwaltung der jeweiligen kreisfreien Stadt.
Widerspruch.
Die Gebühren richten sich nach den entsprechenden Gebührensatzungen der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte.
Der schriftliche Antrag zum gewerblichen Schlachten muss folgende Angaben enthalten:
Art und Anzahl der Tiere, die geschlachtet werden sollen.
Wasserweg 7-9
54292 Trier
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115