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Kfz: Prüf- und Siegelplaketten

Leistungsbeschreibung

Bei Wechsel des Zulassungsbezirks eines zugelassenen Fahrzeuges werden die amtlichen Siegelplaketten des bisherigen Kennzeichens durch die Zulassungsbehörde des neuen Zulassungsbezirks im Zusammenhang mit der neuen Zulassung vom bisherigen Kennzeichen entfernt. Die Zulassung des Fahrzeugs im neuen Zulassungsbezirk ohne dass die bisherigen Kennzeichen entstempelt wurden, ist nicht zulässig.
Auch bei der Außerbetriebsetzung, der Umkennzeichnung und beim Wechsel der Kennzeichenart sind die amtlichen Kennzeichenschilder von der Zulassungsstelle zu entwerten, indem die amtlichen Siegelplaketten entfernt werden.

Hinweis:
Bei der Anmeldung eines noch im Ausland zugelassenen Fahrzeugs sind die ausländischen Kennzeichen vorzulegen.
Bei Diebstahl oder Verlust eines Kennzeichens ist ein ggfls. noch vorhandenes Kennzeichenschild vorzulegen.

Achtung:
Ein Fahrzeug mit entstempelten Kennzeichenschilder darf nur ausnahmsweise im Zusammenhang mit der Zulassung auf öffentlichen Verkehrsflächen in Betrieb gesetzt werden.

Wird eine Prüf- oder Siegelplakette unbrauchbar oder geht sie verloren (z.B. Waschanlage) sollten Sie diese zur Vermeidung unnötigen Ärgers unverzüglich erneuern bzw. eine neue Plakette anbringen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde.

Spezielle Hinweise für Trier

  • bei Unleserlichkeit, Beschädigung, gelöster oder verloren gegangener Stempel- oder Prüfplakette ohne Umkennzeichnung ist die Beantragung auch am Standort Viehmarkt möglich

Benötigte Unterlagen

Bei der Erneuerung der Prüf- und/oder Siegelplaketten auf dem Kennzeichenschild benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bei einem vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegten Fahrzeug die Abmeldebescheinigung)
  • das Kennzeichenschild auf dem die Plakette beschädigt/ von dem die Plakette abgegangen ist und
  • falls die HU- bzw. AU-Prüfplakette verlorengegangen/unbrauchbar geworden ist der HU-Prüfbericht bzw. AU-Prüfbescheinigung, soweit die entsprechenden Daten nicht aus der ZB I bzw. der Abmeldebescheinigung hervorgehen.

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen

Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier

Montag 07:00 - 13:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr

Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 13:00 Uhr

vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Hermeskeil

Langer Markt 12
54411 Hermeskeil

Montag 07:30 - 11:30 Uhr

Dienstag 07:30 - 11:30 Uhr

Mittwoch 07:30 - 11:30 Uhr

Donnerstag 07:30 - 11:30 Uhr

Freitag 07:30 - 11:30 Uhr

Telefon: 115
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Saarburg

Graf-Siegfried-Str. 32
54439 Saarburg

Montag 07:30 - 10:30 Uhr

Dienstag 07:30 - 10:30 Uhr

Mittwoch 07:30 - 10:30 Uhr

Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr

Freitag 07:30 - 10:30 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 6581 9999318
E-Mail: Kontakt aufnehmen

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Viehmarkt

Viehmarkt 20
54290 Trier

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 14:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 14:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 14:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 14:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen