Leistungsbeschreibung
Den Bearbeitungsstatus des Reisepasses können Sie bei der zuständigen Stelle erfragen.
Spezielle Hinweise für Trier
- kann telefonisch erfragt werden
- auch online über Statusabfrage möglich
- hierfür wird die Seriennummer benötigt, diese erhalten Sie mit der Beantragung vor Ort
- Status zurückgeliefert bedeutet, der Reisepass ist abholbereit
zusätzlicher Hinweis zur Abholung:
- es findet keine schriftliche Aufforderung statt
- beim normalen Reisepass erfolgt auf Wunsch des Kunden die Aufforderung zur Abholung per Mail
- beim Express-Reisepass wird telefonisch oder per Mail informiert, sobald dieser zur Abholung bereit liegt
- die Abholung ist auch ohne Terminvereinbarung möglich
- bei Abholung durch eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Sie den Reisepass beantragt haben.
Gebühren / Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Spezielle Hinweise für Trier
Abholung
- ggfs. Personalausweis
- ggfs. vorhandener Reisepass, alter Kinderausweis oder Kinderreisepass
bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person:
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis des Bevollmächtigten
- ggfs. vorhandener Reisepass, alter Kinderausweis oder Kinderreisepass des Beantragenden
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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