Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Reisepass für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) ab 24 Jahren
Gebührenänderung ab 01.01.2024:
Zahlungsart
zusätzlich in seltenen Fällen
4 Wochen.
Aktueller Hinweis:
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
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