Leistungsbeschreibung
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
- Verlust des Personalausweises muss gemeldet werden bei
- Polizei oder
- Personalausweisbehörde, zum Beispiel Bürgeramt
- Kosten für Beantragung eines neuen Personalausweises:
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Bearbeitungsdauer: ab Antragstellung mindestens 2 Wochen
- Wiederauffinden muss ebenfalls der Personalausweisbehörde gemeldet werden
- zuständig: Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
Sie können den Verlust melden
- bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
- bei jeder Polizei.
Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- bei Bedarf kann sofort ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden
- Kinder können diesen alleine (ohne Elternteil) erst ab 16 Jahren beantragen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.
Spezielle Hinweise für Trier
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Trier
- die Beantragung durch einen Bevollmächtigten ist in Trier nicht möglich
Verfahrensablauf
Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
- Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. In der Regel dauert es mindestens zwei Wochen.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Gebühren / Kosten
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Spezielle Hinweise für Trier
Zahlungsart
Benötigte Unterlagen
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Spezielle Hinweise für Trier
- zusätzlicher Hinweis zur Verlustanzeige:
- wird beim Bürgeramt erstellt
- zusätzlicher Hinweis zum Sorgerechtsnachweis:
- ggfs. Einverständnis eines Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis, mit dem das bis zu 16 Jahren alte Kind einen gemeinsamen Wohnsitz hat
liegt kein Ausweisdokument mit Lichtbild vor:
- wurde der verlorene Ausweis bereits in Trier beantragt, kann zur Identifizierung auf den Altantrag zurückgegriffen werden
- bis maximal 15 Jahre möglich
- ansonsten:
- Familienstammbuch oder Geburtsurkunde bzw. bei zwischenzeitlicher Heirat auch die Heiratsurkunde
- und eine volljährige Person, die unter Vorlage des eigenen Ausweisdokumentes die Identität des Anzeigenden bestätigt
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.
Spezielle Hinweise für Trier
Häufig gestellte Fragen
Spezielle Hinweise für Trier
Ist 0 eine Zahl oder ein Buchstabe in der Seriennummer im neuen Personalausweis?
- es ist immer die Zahl 0 (Null) in der alphanummerischen Seriennummer und nie das O-o (OCR-Lesbarkeit).
Wie kann ich die Online-Ausweisfunktion bei Verlust sperren lassen?
- telefonisch beim Bürgeramt oder über die Sperr-Hotline
- zum Sperren ist das Sperrkennwort erforderlich
Was passiert bei Verlust mit der Unterschriftsfunktion (Signaturzertifikat)?
- der Verlust muss sofort bei dem Signaturanbieter gemeldet werden, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
- dort kann die Funktion gesperrt werden
- bitte beachten: Dies erfolgt nicht automatisch, wenn der Verlust des Dokuments der Personalausweisbehörde gemeldet wird!
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Verwaltung - FundbüroViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 08:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
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