Leistungsbeschreibung
Für den Ausbau und die Entwicklung des sicheren Radverkehrs in der Region haben einige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltungen einen sogenannten Radverkehrsbeauftragten bestellt. Dieser ist je nach örtlichen Verhältnissen u.a. für nachfolgenden Aufgaben verantwortlich:
- Fahrradfreundliche Verkehrsinfrastruktur
- Ansprechpartner für Fragen und Probleme im Radverkehr
- Verkehrssicherheit für Radfahrer
- Koordinierung von Fahrradaktivitäten der verschiedenen Vereine und Institutionen
- Planung und Durchführung von Veranstaltungen mit Fahrrädern und zum Fahrradverkehr
- Ausbau von Fahrradmitnahmemöglichkeiten im ÖPNV, Fahrradverleihsysteme oder Fahrradboxen
Die Tätigkeit als Radverkehrsbeauftragte erfolgt mancherorts auch im Ehrenamt.
Spezielle Hinweise für Trier
Informationen
- zu Elektrolademöglickeiten E-Bikes, Fahradstationen, Fahrradverleihsystem, E-Scooter und Fahrradmitnahme in Bussen siehe unter www.swt.de
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Amt für Stadt- und VerkehrsplanungKaiserstr. 18 a
54290 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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