Ein Rattenbefall muss unbedingt bekämpft werden. Meldungen zu einem Befall sind hierbei sehr hilfreich. Die Zuständigkeit zur Bekämpfung liegt entweder beim Eigentümer selbst oder im öffentlichen Bereich beim Ordnungsamt.
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Ihr Kot und Urin führt zu Geruchsbelästigung und sie übertragen zudem gefährliche Krankheiten.
Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten sowie wenn der Verursacher ein Dritter ist, wenden Sie sich direkt an das zuständige Ordnungsamt.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Neben Schadnagern (z.B. Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) zählt auch Ungeziefer (z.B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer) zu Hygienschädlingen, die Lebensmittel und/oder Gebäude verunreinigen, Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte sind.
Viele Informationen zur Schädlingsbekämpfung hält die Seite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bereit. Ist ihre Schädlingsbekämpfung erfolglos oder gar nicht erst erfolgt, kann es vorkommen, dass das zuständige Ordnungsamt (rechtliche) Maßnahmen anordnet.
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