Im Rahmen der Gebiets- und Verwaltungsreform 1969/1970 wurde die Zuteilung des SAB-Unterscheidungskennzeichens abgeschafft.
Dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger entsprechend wurde die Fahrzeugzulassungsverordnung zum 01. November 2012 geändert und die Wiedereinführung der Zuteilung des SAB-Unterscheidungskennzeichens ermöglicht. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat dem Antrag des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz entsprochen und das SAB-Unterscheidungskennzeichen für den Zulassungsbezirk Landkreis Trier-Saarburg genehmigt. Eine Veröffentlichung erfolgt in Kürze im Bundesanzeiger. Nachdem der Landesbetrieb für Daten und Information der Gemeinsamen Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg das SAB-Unterscheidungskennzeichen edv-technisch bereit gestellt hat, können seit 19. November 2012 SAB-Unterscheidungskennzeichen zugeteilt werden.
Die Zuteilung eines SAB-Kennzeichen kann in der Hauptstelle in Trier und in den Außenstellen in Hermeskeil und in Saarburg der Gemeinsamen Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg erfolgen. Die Beantragung der Zuteilung eines SAB-Kennzeichens kann nur durch Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Trier-Saarburg erfolgen.
Folgende Fallkonstellationen sind denkbar:
In beiden Fallkonstellationen ist zu beachten, dass bei Entscheidung für ein SAB-Kennzeichen und Wechsel des Wohnsitzes in die Stadt Trier zu einem späteren Zeitpunkt, dann die Halterin/der Halter ihr/sein Fahrzeug gebührenpflichtig auf ein TR-Unterscheidungskennzeichen umkennzeichnen muss, da das SAB-Unterscheidungskennzeichen nicht für den Zulassungsbezirk Stadt Trier gilt.