Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz.
Der rheinland-pfälzische Landtag wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt und ist die Volksvertretung für Rheinland-Pfalz. Zu den wichtigsten Aufgaben des Landtags gehört die Landesgesetzgebung und die Mitbestimmung beim Landeshaushalt. Auf bestimmten Gebieten wie der Schulbildung legen die Bundesländer selbst die Gesetze fest ohne Vorgaben des Bundes. Der Landtag wählt zudem den Ministerpräsidenten bzw. die Ministerpräsidentin und die Landesregierung. Diese vertritt das Land Rheinland-Pfalz auch im Bundesrat.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
Wählbar sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder durch Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen (passives Wahlrecht).
Alle Wahlberechtigten haben je zwei Stimmen (Erst- und Zweitstimme). Der Landtag in Rheinland-Pfalz umfasst grundsätzlich 101 Sitze. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat aus den 52 Wahlkreisen gewählt. Die übrigen 49 Sitze werden durch die Zweitstimme besetzt. Hier wird eine der angetretenen Parteien gewählt, die wiederum Abgeordnete von den Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) und Bezirkswahlvorschlägen (Bezirkslisten) entsenden.