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Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)

Eine Schildkröte liegt auf einem schwar-weiß kariertem Untergrund.
Griechische Landschildkröte. Zur Vermarktungsgenehmigung gehört ein vorgeschriebenes „Passfoto“ zur Identifikation.

Die globale Vernetzung der Länder erleichterte und verstärkte den internationalen Handel mit geschützten Wildtieren und Wildpflanzen bzw. mit den aus ihnen gewonnenen Teilen (zum Beispiel Elfenbeinschnitzereien, Reptilleder) und Erzeugnissen (Arznei, Lebensmittel), was den Fortbestand vieler Arten in der freien Natur gefährdet.

Um diesen Handel zu kontrollieren und somit das Überleben gefährdeter Tier- und Pflanzenarten zu schützen, wurde das Washingtoner Artenschutzübereinkommen am 3. März 1973 erstmalig in Washington D.C. unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich die Vertragsstaaten unter anderem dazu, Handels- und gegebenenfalls Besitzbeschränkungen für gefährdete Arten zu erlassen. Inzwischen haben 172 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet.

Innerhalb der Europäischen Union wird CITES durch die EU-Verordnungen Nr. 338/97 und 865/2006 vollständig umgesetzt.
Es werden die Ein- und Ausfuhr sowie der innergemeinschaftliche Handel für die gefährdeten Arten durch Einfuhrverbote und Genehmigungsvorbehalte geregelt. Hierunter fallen auch der Handel mit präparierten Tieren sowie der Handel mit Produkten geschützter Arten. In der EU-Verordnung Nr. 338/97 ist der jeweilige Schutzstatus der Tiere in einer Liste mit vier Anhängen A-D abrufbar.

 
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