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Allgemeine Informationen

Europawahl

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Europawahl.

Was wird gewählt?

Das Europäische Parlament wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Europawahl fällt in Rheinland-Pfalz terminlich mit der allgemeinen Kommunalwahl zusammen. Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ in der Europäischen Union. Seit 1979 werden seine Abgeordneten von den Bürgerinnen und Bürgern der EU-Mitgliedstaaten gewählt. Die wesentlichen Aufgaben des Parlaments sind die Mitwirkung an der Gesetzgebung, das Kontrollrecht und die Mitentscheidung über den EU-Haushalt.

Das Europäische Parlament darf die Gesamtzahl von 750 Abgeordneten nicht überschreiten. Ein Mitgliedstaat hat mindestens sechs Abgeordnete. Deutschland ist mit 96 Sitzen vertreten.

Der Präsident bzw. die Präsidentin des Europäischen Parlaments wird für die Dauer von zweieinhalb Jahren von den Abgeordneten gewählt.

Wer darf wählen?

Es wird unterschieden zwischen Deutschen und EU-Bürgern:

Deutsche:

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem der anderen 26 EU-Mitgliedstaaten wohnt oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlberechtigt sind darüber hinaus alle im übrigen Ausland lebenden volljährigen Deutschen, sofern sie
  • nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Unionsbürger:

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • die Staatsangehörigkeit eines der übrigen 26 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hat,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • am Wahltag seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wohnt oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wer darf gewählt werden?

Jede wahlberechtigte Person darf sich in das Europäische Parlament wählen lassen. Das wird als passives Wahlrecht bezeichnet und kann nur durch einen Richterspruch aberkannt werden. In der Regel werden Mitglieder von Parteien als Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt. Auch wenn der Name Europawahl es vielleicht vermuten lässt, werden in den Mitgliedstaaten trotzdem die nationalen Parteien gewählt.

Wie wird gewählt?

Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme, die für eine Partei abgegeben werden kann. Jede Partei legt eine Liste mit Kandidaten fest, die über den Stimmenanteil ihrer Partei ins Europäische Parlament einziehen können.

Es handelt sich um eine Listenwahl nach dem Grundsatz der Verhältniswahl. Deutschland entsendet als bevölkerungsstärkster EU-Mitgliedstaat insgesamt 96 Abgeordnete ins Europäische Parlament.

 
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