Sprungmarken

Veranstaltungen in der Innenstadt planen - ein Leitfaden

Deckblatt des Leitfaden mit Blick von oben auf eine Bühne vor der Porta Nigra

Veranstaltungen im öffentlichen Raum bereichern das kulturelle Leben, stiften Identität und tragen zur multifunktionalen Nutzung der Innenstadt bei. Die Trierer Straßen und Plätze kulturell zu bespielen, ist außerdem ein kulturpoltiisches Ziel der Stadt Trier, verankert im städtischen Kulturleitbild.

Wer eine Veranstaltung im öffentlichen Raum plant, muss vieles gleichzeitig beachten: von notwendigen Genehmigungen, Sicherheitsabständen über Lärmschutz und Barrierefreiheit bis hin zur Wahl des passenden Austragungsorts und vieles mehr. Ein Leitfaden hilft Veranstaltenden deshalb bei der Vorbereitung:

Leitfaden „Veranstaltungskultur in der Trierer Innenstadt“

Der Leitfaden bietet Veranstaltenden nicht nur eine klare Struktur für die Vorbereitung, Standortwahl und organisatorische Aspekte, sondern erleichtert auch den Umgang mit behördlichen Anforderungen und Genehmigungen. Er übernimmt damit eine Lotsenfunktion für Kulturschaffende und bietet eine erste Orientierung vor allem für Akteurinnen und Akteure, die ehrenamtlich im Veranstaltungssektor unterwegs sind.

Mit praxisnahen Tipps und Informationen soll der Leitfaden Transparenz schaffen und dazu beitragen, den organisatorischen Aufwand zu verringern. Daher finden Sie im Leitfaden allgemeine Informationen und ausführliche Steckbriefe zu einzelnen Orten in der Trierer Innenstadt, am Moselufer sowie im Alleenbereich, die die Standortsuche und Durchführung von Veranstaltungen und Formaten im öffentlichen Raum vereinfachen sowie Kontaktlisten, erforderliche Genehmigungen und die wichtigen behördlichen Ansprechpartner.

Der öffentliche Raum steht im Rahmen des geltenden Rechts zunächst allen zur freien Verfügung. Geht jedoch eine Nutzung, wie zum Beispiel durch eine Veranstaltung, über den üblichen Gemeingebrauch der öffentlichen Straßen und Plätze hinaus, stellt dies eine Sondernutzung dar. Diese ist erlaubnis- und in der Regel auch gebührenpflichtig. Vor Durchführung von Veranstaltungen sind daher diverse Genehmigungen (wie beispielsweise eine Sondernutzungserlaubnis) einzuholen. Dafür ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Genehmigungsbehörden unbedingt erforderlich, um spezifische Anforderungen und Genehmigungsverfahren zu klären.

Deshalb an dieser Stelle der wichtige Hinweis: Dieser Leitfaden ersetzt keine rechtliche Beratung der entsprechenden Behörden oder Beantragung der notwendigen Genehmigungen, sondern bietet eine Einführung und einen Überblick zur Organisation von Veranstaltungen in der Trierer Innenstadt.

Der Leitfaden ist enstanden im Rahmen des Projekts "Lebens(t)raum Innenstadt Trier (LebIT)", gefördert im Bundesprogramm Zukunftsfähige Städte und Zentren durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Federführend waren das Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz in Zusammenarbeit mit Dezernat V, Stabsstelle Innenstadt und Einzelhandel imd Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel, Bau- und Umweltordnung.