Sprungmarken

Rechtliche Grundlagen

Bewohnerparkpklätze an der Lorenz-Kellner-Straße (Zone KM).
Parkplätze für Anwohner an der Lorenz-Kellner-Straße.

Inhaber eines Bewohnerparkausweises genießen in ihrer Zone ein Vorrecht, aber kein Anrecht auf einen wohnungsnahen Parkplatz. Alle Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, haben einen Anspruch auf Nutzung des Bewohnerparkens, so dass die Zahl der berechtigten Nutzer die Zahl der verfügbaren Stellplätze übersteigen kann.

Durch Bauarbeiten oder Veranstaltungen können Parkplätze vorübergehend wegfallen, so dass eine regelmäßige Kontrolle des Pkw (mindestens alle drei Tage) zu empfehlen ist. Bei längerer Abwesenheit vom Wohnort sollte eine dritte Person mit der Kontrolle betraut werden.

Die Ausweise können beim Bürgeramt beantragt werden und sind zwölf Monate gültig. Die Gebühr für die Erteilung der Ausweise beträgt 200 Euro. Bis 2028 steigt sie in folgenden Schritten:

  • 240 Euro ab Januar 2025
  • 280 Euro ab Januar 2026
  • 320 Euro ab Januar 2027
  • 365 Euro ab Januar 2028

Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?

  • Fahrzeughalter, die mit erstem Wohnsitz in dem jeweiligen Gebiet gemeldet sind und dort tatsächlich wohnen.
  • In der jeweiligen Zone oder in zumutbarer Nähe gibt es keine private Einstellmöglichkeit.
  • Bewohner der Fußgängerzone werden in eine benachbarte Parkzone eingeteilt. Bitte bei Antragstellung die gewünschte Zone angeben.
  • Das Fahrzeug muss in Trier auf die aktuelle Meldeadresse des Antragstellers zugelassen sein.
  • Ausnahme: Der Halter bestätigt dem Antragsteller die dauerhafte und ausschließliche Nutzung des Fahrzeugs (zum Beispiel: auch privat nutzbare Firmen- oder Dienstfahrzeuge).
  • Pro Person wird maximal ein Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug ausgestellt.

Downloads