Leistungsbeschreibung
Das Gewerbezentralregister wird beim deutschen Bundesamt für Justiz geführt. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.
Das Gewerbezentralregister enthält:
- Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen)
- Bußgeldentscheidungen mit einer Geldbuße von mehr als 200 € bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
- Bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen gegen Gewerbetreibende
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Das Verfahren kann auch über den einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Spezielle Hinweise für Trier
Zuständigkeit
- Gewerbezentralregisterauskunft für natürliche Personen: Bürgeramt
- Gewerbezentralregisterauskunft für juristische Personen: Ordnungsamt
- Terminvereinbarung
- erfolgt online
- Vorsprachen sind mit und ohne Terminvereinbarung möglich
Verfahrensablauf
Antragstellung mit Wohnsitz in der BRD
- persönlich durch Antragsteller bei der zuständigen Gewerbebehörde
- schriftlich durch Antragsteller mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift bei der zuständigen Gewerbebehörde
- online unter Online-Portal unmittelbar bei der Registerbehörde möglich
Voraussetzung
- elektronischer Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis oder Aufenthaltstitel, mit einem elektronischen Speicher und Verarbeitungsmedium
- Lesegerät, um die Ausweisdaten entsprechend auslesen zu können
Antragstellung mit Wohnsitz außerhalb der BRD
- schriftlich durch Antragsteller bei der Registerbehörde
Die Anschrift für die schriftliche Beantragung lautet:
Bundesamt für Justiz
- Gewerbezentralregister -
53094 Bonn
- online unter Online-Portal unmittelbar bei der Registerbehörde möglich
Voraussetzung
- elektronischer Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis oder Aufenthaltstitel, mit einem elektronischen Speicher und Verarbeitungsmedium
- Lesegerät, um die Ausweisdaten entsprechend auslesen zu können
Verwendungszweck
Bei der Beantragung müssen Sie zwingend angeben, für welchen Zweck Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister brauchen.
- Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, wird Ihnen der GZR-Auszug durch das Bundeszentralregister in Bonn zugesandt.
- Sofern Sie den GZR-Auszug für eine Behörde im Inland anfordern, teilen Sie die Anschrift der Behörde und gegebenenfalls den Namen des zuständigen Sachbearbeiters mit. Die Behörde erhält den Auszug dann direkt vom Bundeszentralregister in Bonn.
Gebühren / Kosten
Die Gebühr beträgt 13 Euro.
Spezielle Hinweise für Trier
Zahlungsart:
- bei Beantragung im
- Bürgeramt: bar / EC
- Ordnungsamt: bar / EC
- bei online Beantragung: Kreditkarte (Visa / MasterCard) oder als Überweisung per giropay
Benötigte Unterlagen
Bei natürlichen Personen:
- Personalausweis oder Reisepass
bei juristischen Personen zusätzlich:
- Vertretungsbefugnis
- Handelsregisterauszug
bei ausländischen Staatsbürgern zusätzlich:
- Staatsangehörigkeitsnachweis
- gegebenenfalls Anschrift der Behörde im Inland, für die der Auszug bestimmt ist
Besonderheiten
Tipp: Auf den Internetseiten des Bundeszentralregisters in Bonn finden Sie weitere Informationen zum Gewerbezentralregister (zum Beispiel über den Inhalt des Registers, das Löschen von Eintragungen oder die Antragstellung aus dem Ausland).
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer beträgt zwei bis drei Wochen.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/MeldewesenViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsbehörde - Gewerbe
Wasserweg 7 - 9
54292 Trier
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
gewerbe@trier.de