Rechtsangelegenheiten
Das Rechtsamt ist zuständig für:
- Führung der städtischen Rechtsstreitigkeiten
- Rechtsberatung städtischer Gremien
- Prüfung von Vorlagen an Stadtrat und Ausschüsse
- Angelegenheiten des Gemeindeverfassungsrechts
- Örtliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie
- Musterverträge und Benutzungsregelungen
- Auswertung und Umsetzung von Rechtsvorschriften, Rechtsprechung und Literatur
- Abwicklung der gegen die Stadt geltend gemachten Schäden
- Verfolgung der der Stadt gegenüber Dritten zustehenden Ersatzansprüche
- Wahrnehmung der Versicherungsaufgaben - Verwaltung der Sachversicherungen für Vermögen und Risiken der Stadt, Verhandlungen mit Versicherungsunternehmen und Maklern
- Rechtsservice für städtische Beteiligungen (z.B. Zweckverbände und der damit verbundenen Einrichtungen, der TiT sowie der MFG)
- Vorbereitung der Wahl der Schöffen und ehrenamtl. Verwaltungsrichter
- Erstattung von Strafanzeigen und Stellung von Strafanträgen wegen strafbarer Handlungen zum Nachteil der Stadt Trier
- Betreuung und Zuweisung von Rechtsreferendaren