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Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.

Spezielle Hinweise für Trier

  • je nach Art / Umfang der Veranstaltung ist ein Vorlauf von 3 Monaten erforderlich
    • z.B. bei Volksfesten, Ausstellungen, Messen, Märkten, Straßenrennen, Laufveranstaltungen, Straßenfesten, Karnevalsumzügen
  • in das Genehmigungsverfahren sind diverse Behörden oder Dienststellen einzubeziehen (Polizei, Feuerwehr, Tiefbauamt und Bauaufsicht)

Beantragung

  • kann formlos schriftlich oder mittels Antragsformular erfolgen
    • vorab per Fax oder Mail möglich (Original per Post nachsenden)
  • Antragsformular im Fachamt erhältlich, wird auf Wunsch auch gesendet
  • mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
  • bei Großveranstaltungen mindestens 3 Monate vorher

An wen muss ich mich wenden?

In der Regel ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, der richtige Ansprechpartner, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welche Stadt oder Gemeinde zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Landkreisverwaltung oder Stadtverwaltung.

Spezielle Hinweise für Trier

  • bei Einschränkungen des Straßenverkehrs, die umfangreiche Umleitungen oder Sperrungen erforderlich machen ist das Straßenverkehrsamt zuständig

Gebühren / Kosten

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.

Benötigte Unterlagen

Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für Trier

  • in der Regel wird ein detaillierter maßstäblicher Plan über die Veranstaltungsfläche oder -strecke und ein Zeit / -Programmablauf gefordert

Besonderheiten

Spezielle Hinweise für Trier

Veranstaltungen in der Innenstadt planen - ein Leitfaden

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und Veranstaltungen

Wasserweg 7 - 9
54292 Trier

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen