Wenn persönliche Ereignisse wie die Eheschließung, die Scheidung oder die Geburt eines Kindes im Ausland erfolgte, können Sie dies in das deutsche Melderegister eintragen lassen.
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Bürgeramtes.
Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel mit einem Termin möglich.
Nach Überprüfung der Unterlagen durch die zuständige Behörde erfolgt die Eintragung in das deutsche Melderegister.
In der Regel werden nachfolgende Unterlagen benötigt:
Zusätzlich im Falle einer Eheschließung:
Zusätzlich im Falle einer Scheidung:
Zusätzlich Im Falle einer Geburt eines Kindes (Familienverband):
Bitte beachten Sie, dass für fremdsprachige Dokumente Übersetzungen notwendig werden können. Zudem können je nach Staat, in welchem das persönliche Ereignis stattfand und beurkundet wurde, weitere Unterlagen notwendig werden. Es empfiehlt sich daher eine Beratung bei der zuständigen Stelle zu vereinbaren.
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Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
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