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30.04.2024

Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren

Die Grundsteuer und die Straßenreinigungsgebühren werden gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen für das Jahr 2024 in der gleichen Höhe wie im Jahr 2023 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

  • die Grundsteuer gemäß §27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 in der jetzt geltenden Fassung;
  • die Straßenreinigungsgebühren gemäß §10 der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und Plätze in der Stadt Trier vom 16.12.1993 in der aktuellen Fassung;

Diese Festsetzung gilt nicht, wenn dem Steuer- oder Gebührenschuldner für das Kalenderjahr 2024 ein schriftlicher, anderslautender Bescheid zugegangen ist oder noch zugeht.

Für Steuer- und Gebührenschuldner, deren Steuern bzw. Gebühren unverändert geblieben sind, treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuer- oder Gebührenbescheid zugegangen.

Datenschutzhinweise:

Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung in der Stadtverwaltung Trier, Finanzwirtschaft, Abteilung Kommunale Abgaben 20-2 für die Festsetzung und Erhebung kommunaler Abgaben sowie Zahlungsabwicklung durch die Stadtkasse  finden Sie unter https://www.trier.de/rathaus-buerger-in/buergerservice/steuern-und-abgaben/datenschutzhinweise/ oder erhalten Sie bei der Abteilung Kommunale Abgaben 20-2.

Rechtsbehelfsbelehrung 
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Festsetzung kann innerhalb eines Monats nachdem diese veröffentlicht wurde Widerspruch bei der Stadtverwaltung Trier, Am Augustinerhof, 54290 Trier (Postfach 3470, 54224 Trier) schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter https://www.trier.de/impressum/elektronische-kommunikation/ aufgeführt sind."

Trier, den 15.04.2024
Wolfram Leibe, Oberbürgermeister