Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.04.2024 aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133) sowie des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. 175) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 19.05.2022 (GVBl. S. 207) folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
Art. 1
§ 5 der bisherigen Satzung erhält folgende Neufassung:
Einzeleintritte (inkl. Sonderausstellungen):
Inhaber der Trier-Card: 25% Ermäßigung auf Einzelkarten
Führungen /Audioguides
Der Anspruch auf Ermäßigung ist an der Kasse nachzuweisen.
Art. 2
Diese Satzung tritt am 01.05.2024 in Kraft.
Trier, den 17.04.2024
gez. Wolfram Leibe, Oberbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.