Sprungmarken
  • a
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • b
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • c
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • d
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • e
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • f
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • g
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • h
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • i
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • j
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • k
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • l
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • m
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • n
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • o
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • p
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • r
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • s
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • t
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ä
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ö
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ü
  • Dienstleistungen beginnend mit

Geburt anzeigen

Leistungsbeschreibung

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.

Spezielle Hinweise für Trier

  • vorherige telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich

Gebühren / Kosten

Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.

Spezielle Hinweise für Trier

  • für die erste Urkunde 13,00 Euro, jede weitere Urkunde 6,50 Euro
  • für eine Namenserteilung / Namensbestimmung 25,90 Euro
  • für eine eidesstattliche Versicherung 25,90 Euro

Zahlungsart:

  • die Gebühren werden im Krankenhaus gezahlt und ans Standesamt weitergeleitet bzw. bei Vorsprache beim Standesamt entrichtet
  • die Quittung wird mit den erstellten Dokumenten an die Adresse der Eltern geschickt

Benötigte Unterlagen

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • bei miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunden der Eltern
    • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
      • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
      • Geburtsurkunde des Vaters
      • ggf. die Sorgeerklärung
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren

Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.

Spezielle Hinweise für Trier

bei Geschiedenen zusätzlich:

  • Heiratsurkunde mit Vermerk der Scheidung oder Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil
  • Personalausweis oder Reisepass

bei Verwitweten zusätzlich:

  • Heiratsurkunde und Sterbeurkunde
  • Personalausweis oder Reisepass

bei Ausländern zusätzlich:

  • bei Scheidungen im Ausland ist möglicherweise eine Prüfung und Antrag auf Anerkennung erforderlich
  • ausländische Urkunden müssen durch einen vereidigten Dolmetscher übersetzt und je nach Heimatstaat legalisiert bzw.überprüft sein
    • vorherige Rücksprache mit dem Fachamt empfehlenswert
  • Personalausweis oder Reisepass

Besonderheiten

Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister  können Geburtsurkunden ausgestellt werden.

Spezielle Hinweise für Trier

  • mit der Beurkundung der Geburt werden einmalig 3 Geburtsurkunden kostenfrei ausgestellt
  • sie sind zweckgebunden für Kindergeld, Elterngeld und Krankenkasse 

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für Trier

Allgemeine Fragen zu Geburt anmelden

Ist eine zusätzliche Anmeldung bei der Meldebehörde erforderlich?

  • nein, die Meldung erfolgt automatisch an die Meldebehörde

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Standesamt

Domfreihof 1b
54290 Trier

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen