Geburtsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Allgemein
- es werden einmalig 4 Geburtsbescheinigungen bei der Erst-Beurkundung der Geburt automatisch ausgestellt
- diese sind für Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke zu verwenden
Zuständigkeit
- liegt beim Standesamt des Geburtsortes
Bemerkungen
- Eine Geburtsbescheinigung ist keine Geburtsurkunde und kann nur zweckgebunden verwendet werden
Gebühren / Kosten
- es fallen keine Gebühren an
Rechtliche Grundlage
- § 65 PStG SGB XII & 50
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - StandesamtDomfreihof 1b
54290 Trier
Montag - Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 17:00 Uhr
Telefon: +49 651 718-0
Fax: +49 651 718-1348
E-Mail: Kontakt aufnehmen
Stadtverwaltung Trier - Standesamt - Urkunden
Domfreihof 1b
54290 Trier
Montag - Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag geschlossen
in dringenden Fällen zusätzlich Mittwochnachmittag von 14:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 115Telefon: +49 651 718-0
Fax: +49 651 718-1348
E-Mail: Kontakt aufnehmen