Grundlage für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen seien die bundesweit verbindlichen Richtlinien des Bundesverkehrsministeriums, betont Baudezernent Andreas Ludwig in seiner schriftlichen Beantwortung. Demnach darf die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern an Baustellen nicht beeinträchtigt werden. Hierzu werden im Einzelfall geeignete Maßnahmen angeordnet, die dann vom jeweiligen Bauherrn umzusetzen sind. Manchmal geschieht dies nur unzureichend, wie zum Beispiel in der Nellstraße: Hier blockierte ein Fassadengerüst den Gehweg. Vereinbart war, dass das Bauunternehmen einen Durchgang unterhalb des Gerüsts freilässt. „Diese Anordnung wurde vom Antragsteller leider nicht ausgeführt“, stellt Ludwig fest.
Unstrittig sei, dass die Fußgänger an viel befahrenen Verkehrswegen, durch geeignete Absperrungen sicher an der Baustelle vorbeigeführt werden, so Ludwig. Andernorts, zum Beispiel in Tempo 30-Zonen mit geringem Fußgängeraufkommen, müsse man abwägen. Es sei zu berücksichtigen, dass Absperrungen auf der Fahrbahn zu Verkehrsbehinderungen führen können, zumal in der Nähe von Kreuzungen, wenn durch die Verengung der beim Abbiegen benötigte Kurvenradius nicht mehr eingehalten werden kann.