Was für viele Einwohner schon längere Zeit spürbar war, ist seit Oktober 2015 quasi amtlich: Die Landesregierung erklärte Trier zu einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Damit greift eine wichtige Ausnahmeregel: Wird eine Wohnung neu vermietet, darf die Miete höchstens zehn Prozent über dem ortsüblichen Tarif liegen. Zuvor gab es bei Neuvermietungen kein Limit. „Mit dem neuen qualifizierten Mietspiegel haben Mieter und Vermieter nun ein Instrument der Rechtssicherheit, das sie bei der Aushandlung einer angemessenen Miete heranziehen können“, betonte Bürgermeisterin Angelika Birk bei der Vorstellung der 30-seitigen Broschüre. „Ziel des Mietspiegels ist auch, dämpfend auf den Markt einzuwirken und vereinzelten Wuchermieten ins Gehege zu kommen.“
Dass Trier in dieser Hinsicht gefährdet ist, bestätigt Wohnungsmarktexperte Dr. Michael Clar vom Hamburger Fachbüro F+B, das den Mietspiegel zusammen mit dem städtischen Amt für Soziales und Wohnen erstellt hat. Er bescheinigt den Trierer Mieten „Hauptstadtniveau“ und bezieht sich damit nicht auf Mainz, sondern auf Berlin. Neue oder frisch renovierte Wohnungen in guter oder mittlerer Lage schlagen mit durchschnittlich neun bis elf Euro zu Buche und seien damit für Normalverdiener kaum noch erschwinglich, konstatiert Clar.
Der Mietspiegel beruht auf der Auswertung von 1231 Interviews mit Vermietern und Mietern, wobei nur Verträge aus den letzten vier Jahren herangezogen wurden. Das Alter und die Fläche der Wohnung sind die Hauptkriterien bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Weitere Komponenten wie Ausstattung, Modernisierungsstand, Energiebilanz und Wohnlage (einfach, mittel oder gut), machen sich mit Zu- oder Abschlägen bemerkbar. Mit etwas Rechenaufwand lässt sich so für jeden Wohnungstyp die Vergleichsmiete ermitteln.
Daten & Fakten