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30.01.2024

Keine Nachfahrten bei der Müllabfuhr

Ein Laster der Müllabfuhr manövriert bei Schneetreiben
Bei winterlichen Straßenbedingungen mit Eis und Schnee sind die Fahrer am Lenkrad des schweren Müllsammelfahrzeugs besonderes gefordert. Foto: A.R.T.

Durch die extrem winterliche Witterung der vorletzten Woche war nahezu das gesamte A.R.T.-Verbandsgebiet von Tourenausfällen bei der Müllabfuhr betroffen. Abfälle konnten oft nicht wie geplant eingesammelt werden. Häufig waren Straßen noch nicht geräumt und daher manchmal für die rund 25 Tonnen schweren A.R.T.-Laster nicht befahrbar. Das hatte teilweise gravierende Folgen.

Während in den nördlichen Landkreisen des Verbandsgebiets die Abfuhr vollständig eingestellt oder abgebrochen werden musste, konnten in Trier und im Landkreis Trier-Saarburg vielerorts zumindest Teile der geplanten Touren stattfinden – in manchen Fällen zu Lasten der Fahrer, die bis zuletzt versucht hatten, möglichst viele Straßen anzusteuern – und nun für entstandene Schäden zur Rechenschaft gezogen werden. Trotz umsichtiger Fahrweise kam es nach Angaben des Zweckverbands „zu einigen Unfällen mit Müllfahrzeugen, bei denen zum Glück nur Sachschäden zu verzeichnen waren.“
Was geschieht, wenn die Abfuhr ausfallen muss? In der Abfallsatzung heißt es dazu: „Können Abfallbehälter aus einem vom A.R.T. nicht zu vertretenden Grund nicht entleert oder abgefahren werden, so erfolgt die Entleerung oder Abfuhr grundsätzlich erst am nächsten regelmäßigen Abfuhrtag.“ Eine Nachfahrt ist also nicht vorgesehen und wäre nach Aussage des A.R.T. logistisch auch nicht möglich. Sebastian Lorig, Bereichsleiter Technik, erläutert: „Alle Fahrzeuge und Teams der Abfuhr sind täglich auf anderen Touren eingeplant, so dass für das Nachholen der ausgefallenen Touren weder Fahrzeuge noch Personal zur Verfügung stehen. Wollten wir auf diese Ausfälle vorbereitet sein, müssten wir mindestens 40 Fahrzeuge und das entsprechende Personal zusätzlich vorhalten. Die jährlichen Kosten wären immens. Dabei würden sowohl das Personal als auch die Fahrzeuge nur an einigen wenigen Tagen im Jahr überhaupt benötigt.“ 

Durch Überstunden oder Wochenendfahrten sind die weitreichenden Ausfälle ebenfalls nicht nachzuholen. Die maximale Wochenarbeitszeit und vorgeschriebene Ruhezeiten der Belegschaft schränken die Einsatzmöglichkeiten so sehr ein, dass die Ausfälle so nicht ausgeglichen werden können. 
Anwohner müssen Wege räumen

Der A.R.T. erläutert ergänzend, wie witterungsbedingte Ausfälle bei der Abholung ausgeglichen werden können und was Anwohner tun können, um die Abfuhr auch bei Schnee und Eis zu ermöglichen:  

  • Vergünstigte Säcke für Restmüll: Da jede Leerung des Restabfallbehälters im Rahmen des Identsystems erfasst wird, können die betroffenen Haushalte die nicht beanspruchte Leerung an einem anderen Leerungstermin nutzen. Für eventuelle Zusatzmengen können amtliche Abfallsäcke genutzt werden. Nachweislich Betroffene können diese für drei anstatt regulär acht Euro erwerben. Hierzu muss nur jeweils ein Berechtigungsschein per E-Mail an info@art-trier.de oder am Servicetelefon (0651/9491414) formlos beantragt werden. 
  • Gelbe Säcke und Altpapier: An den verschiedenen A.R.T.-Standorten, darunter der Trierer Wertstoffhof in der Metternichstraße, ist die Anlieferung von Gelben Säcken und Altpapier kostenlos möglich. Alternativ können die häuslichen Abfälle bis zum nächsten Abfuhrtermin gelagert und dann erneut zur Abholung bereitgestellt werden. 
  • Sperrmüll und Gartenabfälle:  Neue Termine können auf www.art-trier.de/terminbuchung, in der A.R.T. App oder am Servicetelefon vereinbart werden. Gartenabfälle und Weihnachtsbäume können außerdem kostenlos an den  verschiedenen A.R.T.-Standorten und den Grüngutsammelstellen angeliefert werden. Die Abgabe von Sperrmüll ist gegen eine Gebühr an den Entsorgungsstandorten möglich.
  • Unterstützung der Abfuhr im Winter: Damit trotz Schnee und Eis die Abfuhr in möglichst vielen Straßen möglich ist, sind auch geräumte und gestreute Gehwege wichtig. Straßen sollten möglichst nicht zugeparkt werden, um das Unfallrisiko so gering wie möglich zu halten. Schnee von den Gehwegen sollte nicht auf die Straße geschoben werden. Auch das verengt die Fahrbahn und die Straße wird für Sammelfahrzeuge unpassierbar. Abfallbehälter sollten zudem nicht hinter einem Schneewall stehen. Optimal ist ein freigeräumter Zugang vom Stellplatz zur Straße. Insbesondere große Container von Mehrfamilienhäusern müssen frei zugänglich sein. Ist eine Straße nicht befahrbar, können die Abfallbehälter oder Gelben Säcke zur nächsten befahrbaren Straße gebracht werden. Dies ist der beste Weg, um die Leerung sicherzustellen.