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05.07.2016

Direktere Demokratie in den Kommunen

Mikrofone der Sprechanlage im Rathaussaal
Wenn die Ausschüsse verstärkt öffentlich tagen, könnte sich auch der Charakter der Debatten verändern.
Wenn der Steuerungsausschuss des Stadtrats an diesem Donnerstag zusammentritt, um Vorlagen für die kommende Stadtratssitzung vorzuberaten, werden 19 von 23 Tagesordnungspunkten öffentlich behandelt. Es ist eine neue Situation für alle Beteiligten, denn bisher fanden diese Diskussionen und Abstimmungen in den Ausschüssen größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dies ist nun nicht mehr möglich:  Das Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene und die damit verbundene Änderung der Gemeindeordnung, die am 1. Juli in Kraft getreten sind, sieht für die kommunalpolitischen Gremien grundsätzlich öffentliche Sitzungen vor. Ziel ist, die Transparenz und Akzeptanz von Ratsentscheidungen zu verbessern. 

Ausnahmen von der neuen Regelung gelten nur, wenn „Gründe des Gemeinwohls oder schutzwürdige Interessen Einzelner“ gegen eine öffentliche Beratung sprechen. Dazu gehören zum Beispiel Personal-, Vertrags-, Vergabe- und Grundstücksangelegenheiten. Allerdings ist die Stadt verpflichtet, die zu diesen Punkten gefassten Beschlüsse nach der jeweiligen Sitzung bekanntzugeben. Die Stadt Trier wird dieser Aufgabe in ihrem Ratsinformationssystem (https://info.trier.de/bi) nachkommen: Dort kann die Tagesordnung jeder aktuellen Ausschusssitzung aufgerufen werden. Zwei bis drei Tage nach dem Termin werden auf diesen Seiten die Beschlüsse aus der nicht-öffentlichen Sitzung als Anlage bereitgestellt.

Die Übertragung von Stadtratssitzungen via TV oder Livestream wird durch das neue Gesetz vereinfacht. Bisher war für Bild- und Tonaufzeichnungen die Zustimmung jedes einzelnen Ratsmitglieds erforderlich. Nun können die Kommunen in ihrer Hauptsatzung eine allgemein gültige Regelung treffen. Trier übernimmt hier eine Vorreiterrolle in Rheinland- Pfalz und hat die Liveübertragung im Bürgerfernsehen OK 54 ab Herbst 2016 bereits fest eingeplant.

Mit dem neuen Gesetz gelten auch neue Regeln für die direkte Demokratie in den Kommunen: Die Hürden und Quoren für Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden gesenkt. So wurde das Mindestalter für die Stellung eines Einwohnerantrags im Stadtrat von 16 auf 14 Jahre herabgesetzt. Für ein gültiges Bürgerbegehren in Trier sind jetzt Unterschriften von nur noch fünf statt bisher zehn Prozent der Wahlberechtigten erforderlich. Lehnt der Rat das Bürgerbegehren ab, kommt es zum Bürgerentscheid. Dieser gilt als gewonnen, wenn mehr als 50 Prozent der Teilnehmer an der Abstimmung und zugleich mindestens 15 Prozent aller Wahlberechtigten mit Ja stimmen. Bisher lag dieses Quorum bei 20 Prozent der Wahlberechtigten.