Tierschutz umfasst den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens von Tieren durch den Menschen. Insofern sind Tiere vor Schmerzen, Leid oder Schäden, die ohne einen vernünftigen Grund geschehen, zu schützen. Tierärzte der Veterinärbehörden führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen von Einrichtungen, Betrieben und Privathaltungen durch, um Verstöße aufzudecken und ggf. abzuwenden.
Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Dazu steht jeder einzelne in der Verantwortung indem man:
Die Veterinärbehörden führen risikoorientiert und anlassbezogen Kontrollen von Tierhaltungen durch. Dabei gehen sie Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach - auch bei Privathaltungen.
Zu den Aufgaben der Veterinärbehörden gehört auch die Überwachung des Tierschutzes beim Transport oder der Schlachtung. Die zuständigen Behörden leiten im Bedarfsfall Bußgeldverfahren ein oder erteilen Haltern und Betreuern Auflagen, um Missstände zu beseitigen. Soweit der Verdacht auf ein Straftat besteht, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde der Kreisverwaltung.
Wichtige und hilfreiche Hinweise zur Haltung von Haustieren, bietet der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. in seinen Broschüren.
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