Leistungsbeschreibung
Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden.
Dies betrifft Wassermengen, die für Gartenbewässerung, den Betrieb eines Gartenteiches o.ä. verwendet werden.
Die Mengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln, die fest eingebaut sein müssen.
Spezielle Hinweise für Trier
- bei den nicht in den öffentlichen Kanal eingeführten Wassermengen werden bereits standardmäßig 10 % der bezogenen Frischwassermenge berücksichtigt und abgesetzt
- ein Antrag oder Nachweis zum Erhalt dieser pauschalen Ermäßigung ist nicht erforderlich und erfolgt automatisch
- darüber hinaus gehende Wassermengen, die nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, sind durch einen fest im Leitungsnetz verbauten geeichten Zähler zu ermitteln
- die Rückerstattung geleisteter Schmutzwassergebühren ist jährlich zu beantragen
Besonderheiten
Abhängig von den jeweiligen Einbau- und Umbaukosten sollten Sie prüfen, ob die Beantragung und der Einbau eines Gartenwasserzählers wirtschaftlich sinnvoll ist.
Zuständig
Stadtwerke TrierOstallee 7-13
54290 Trier
Telefon: +49 651 717-0
Fax: +49 651 717-199
E-Mail:
info@swt.de