Leistungsbeschreibung
Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.
Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde derVerbandsgemeindeverwaltung, der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- erfolgt online
- Antragsformular steht zum download unter www. trier.de bereit
gelber und oranger Parkausweis
- kann persönlich oder schriftlich erfolgen
- durch Dritte nur mit Vollmacht möglich
- dabei ist zu beachten, dass der Antrag auch dann persönlich durch den Berechtigten unterschrieben werden muss
blauer EU-Parkausweis
- kann persönlich oder schriftlich und unter Vorlage eines Passbildes erfolgen
Verlängerung
- verlängert wird der orange und gelbe Ausweis
- der blaue Ausweis nur dann, wenn bereits ein Lichtbild im Ausweis vorhanden ist und die Person noch gut erkennbar ist
- andernfalls ist eine Neuausstellung erforderlich und der alte Ausweis ist zurückzugeben
Abholung
- erfolgt wegen Identifizierung persönlich
- ein Termin zur Abholung kann vereinbart werden
- mit der Möglichkeit dass die Dokumente aufgrund der Mobilitätseinschränkung zum Fahrzeug gebracht werden
Gebühren / Kosten
Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist gebührenfrei.
Benötigte Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
- ein aktuelles Lichtbild
Spezielle Hinweise für Trier
- alternativ Kopie vom vollständigen Bescheid vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
Besonderheiten
Spezielle Hinweise für Trier
Gültigkeit
- Parkausweise werden für die Dauer der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises ausgestellt, jedoch maximal drei Jahre
Rechtliche Grundlage
Spezielle Hinweise für Trier
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
Bearbeitungszeit
Wann kann ich mit der Ausstellung eines Parkausweises rechnen?
Blauer EU-Parkausweis:
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen.
Gelber und orangener Parkausweis:
Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.
Spezielle Hinweise für Trier
Bearbeitungszeit bei Verlängerung
- blauer Parkausweis: kurze Bearbeitungsdauer, maximal 1 - 2 Wochen
- gelber / oranger Parkausweis 3 - 4 Wochen
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - StrassenverkehrsbehördeAm Grüneberg 90
54294 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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