Sprungmarken
  • a
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • b
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • c
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • d
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • e
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • f
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • g
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • h
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • i
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • j
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • k
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • l
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • m
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • n
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • o
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • p
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • r
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • s
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • t
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ä
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ö
  • Dienstleistungen beginnend mit
  • ü
  • Dienstleistungen beginnend mit

Schichtarbeitszeit Sonderregelung beantragen

Leistungsbeschreibung

  • Abweichen von Regelungen zur Schichtarbeit Bewilligung
  • Abweichend von den Regelungen zur Arbeitszeit sind fol-gende bewilligungsfähige Ausnahmen für:
    • kontinuierliche Schichtbetriebe
    • Bau- und Montagestellen
    • Saison- und Kampagnenbetriebe
    • besondere Tätigkeiten zur Errichtung, zur Änderung oder zum Betrieb von Bauwerken, künstlichen In-seln oder sonstigen Anlagen auf See (Offshore-Tätigkeiten) möglich.
  • zuständig: örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz

Als Arbeitgeberin beziehungsweise als Arbeitgeber können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Beschäftigte in Ihrem Unternehmen eine Bewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten beantragen. 


Die Bewilligung ist gesetzlich vorgesehen für:

  • kontinuierliche Schichtbetriebe
  • Bau- und Montagestellen
  • Saison- und Kampagnenbetriebe
  • besondere Tätigkeiten zur Errichtung, zur Änderung oder zum Betrieb von Bauwerken, künstlichen Inseln oder sonstigen Anlagen auf See (Offshore-Tätigkeiten).

Der Antrag muss der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz vorgelegt werden.

Sie können eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit Ihrer Arbeitnehmenden unter folgenden Voraussetzungen beantragen:

  • Für einen kontinuierlichen Schichtbetrieb, wenn zusätzliche Freischichten erreicht werden. Zusätzliche Freischichten liegen vor, wenn durch die Verlängerung der Arbeitszeit für die betroffenen Arbeitnehmer mehr freie zusammenhängende Tage zur Verfügung stehen als vorher.
  • Für Bau- und Montagestellen, besonders relevant, wenn der Einsatzort vom Wohnort der Arbeitnehmer weit entfernt ist und den Beschäftigten für die verlängerte Arbeitszeit auf der Bau- oder Montagestelle eine entsprechend längere Ruhezeit am Wohnort sichergestellt wird.
  • Für Ihren Saison- oder Kampagnenbetrieb, wenn für die bestimmte Jahreszeit ein außergewöhnlicher Arbeitsanfall besteht, der nicht durch andere organisatorische Maßnahmen aufgefangen werden kann.
     

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienst vorhanden: Nein

Verfahrensablauf

Sie können die Bewilligung für die Abweichungen zur Schichtarbeit schriftlich beantragen. Dafür sind die folgenden Schritte durchzuführen:

  • Sie stellen einen formlosen Antrag.
  • Sie senden diesen an die örtlich zuständige Behörde, einschließlich der erforderlichen Unterlagen.
  • Sind erforderliche Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
  • Die örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz prüft den Antrag.
  • Nach Abschluss der behördlichen Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Die örtlich zuständige Behörde wird Ihnen den Bescheid per E-Mail oder auf dem Postweg zusenden. 
  • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.

Die Entscheidung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen. 
Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers statt.
 

Gebühren / Kosten

  • Die Erteilung der Bewilligung beziehungsweise die Ablehnung Ihres Antrages ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind länderspezifisch und werden nach Verwaltungsaufwand berechnet beziehungsweise sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten, die eingesetzt werden sollen.

Benötigte Unterlagen

  • Für alle Betriebe:
    • Angaben zur Tätigkeit
    • Anzahl der Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen, für die eine Bewilligung erteilt werden soll
    • Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin im Betrieb mit Kontaktdaten
    • Gefährdungsbeurteilung (insbesondere auch im Hinblick auf psychische Belastungen durch längere Arbeitszeiten)
    • Stellungnahme des Betriebsarztes beziehungsweise der Betriebsärztin
    • Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden)
  • Zusätzlich bei kontinuierlichen Schichtbetrieben:
    • Dienst-/Schichtpläne, die belegen, dass durch die Arbeitszeitverlängerung zusätzliche Freischichten entstehen.
    • Ablaufpläne für Tag- und Nachtdienste/-schichten, aus denen insbesondere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind.
  • Zusätzlich bei Bau- und Montagestellen:
    • Angaben zu Art und Schwere der Arbeit
    • Gestaltung der Arbeitszeit
    • Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnort
    • Dauer der Ruhezeit am Wohnort
  • Zusätzlich bei Saison- und Kampagnenbetrieben: 
    • Angaben zu Saison beziehungsweise Kampagne
    • Gestaltung der Arbeitszeit
    • Zeitraum, in dem die Arbeitszeit verkürzt wird.

Besonderheiten

Die Nacht- und Schichtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt. 
Bei anderen Gründen werden diese geprüft und längere Arbeitszeiten gegebenenfalls bewilligt. 
Für Hamburg wurde ein Online-Dienst entwickelt. Für diesen Online-Dienst können einzelne Bundesländer eine Mitnutzung beantragen
 

Rechtliche Grundlage

Bearbeitungszeit

Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).

  • Es gibt keine Frist.
  • Haben Sie einen Antrag gestellt, so sind verlängerte Arbeitszeiten erst erlaubt, wenn Sie eine Bewilligung erhalten haben. Eine rückwirkende Bewilligung kann nicht erteilt werden.

Zuständig

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz

20 03 61
56003 Koblenz

Haltestellen

  • Haltestelle: Stadttheater
    Linie:
    • Bus: ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr

Telefon: +49 261 120-0
Fax: +49 261 120-2200
E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de