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Lärmschutz

Leistungsbeschreibung

Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.

Im Rahmen des Lärmschutzes wird zwischen Flugplätzen, Straßen- und Schienenwegen, Baustellen, Gewerbe- und Industrieanlagen, Sport- und Freizeitanlagen sowie durch Nachbarschaft als Lärmquellenarten differenziert. Für jede dieser Lärmquellenarten existieren in Abhängigkeit von der Gebietsart unterschiedliche Immissionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte.
Zum Lärmschutz gehört auch eine vorsorgende Bauleitplanung, wie zum Beispiel die Trennung von Industrie- und Wohngebieten oder die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist.

Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EU-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen und erforderlichenfalls die darauf folgende Lärmminderung im Rahmen der Lärmaktionspläne.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Aufstellung der Lärmaktionspläne sowie die Bearbeitung von Lärmbeschwerden nichtgewerblichen Lärms sind die jeweiligen Kommunalbehörden in Rheinland-Pfalz zuständig. Fragen zum Verkehrslärm fallen in die Zuständigkeit des

Besonderheiten

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des

Rechtliche Grundlage

Zuständig

Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Vollzugsdienst und Verkehrsüberwachung (KvD)

Wasserweg 7 - 9
54290 Trier

Montag 07:30 - 00:30 Uhr

Dienstag 07:30 - 00:30 Uhr

Mittwoch 07:30 - 00:30 Uhr

Donnerstag 07:30 - 00:30 Uhr

Freitag 07:30 - 00:30 Uhr

Samstag 16:00 - 00:30 Uhr

Telefon: 115
Telefon: +49 651 718-3333
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