Leistungsbeschreibung
- Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit Bewilligung
- In folgenden Fällen kann die örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz eine zusätzliche Nachtarbeit bewilligen:
- für Schichtbetriebe zum Erreichen zusätzlicher Freischichten
- für Bau- und Montagestellen
- für Saison- und Kampagnenbetriebe
- Antrag notwendig
- zuständig: örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz
Sie brauchen eine Bewilligung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn in Ihrem Unternehmen nachts länger gearbeitet werden soll.
Die Bewilligung der längeren Nachtarbeit ist gesetzlich vorgesehen für:
- Schichtbetriebe
- Bau- und Montagestellen
- Saison- und Kampagnenbetriebe, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit durch eine Verkürzung der Arbeitszeit an anderen Tagen ausgeglichen wird
Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.
- Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Bewilligung schriftlich mit folgenden Schritten:
- Sie stellen beim Amt für Arbeitsschutz einen entsprechenden Antrag.
- Sie reichen alle für eine Entscheidung über Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen entsprechenden Bewilligungsbescheid.
- Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Es geht Ihnen ein Gebührenbescheid zu.
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz eingelegt werden.
- Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.
Gebühren / Kosten
Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt und sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten.
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).
Es gibt keine Frist.
Zuständig
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
20 03 61
56003 Koblenz
Haltestellen
- Haltestelle: Stadttheater
Linie:
- Bus: ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9
Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
Telefon: +49 261 120-0
Fax: +49 261 120-2200
E-Mail:
poststelle@sgdnord.rlp.de