Leistungsbeschreibung
Das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in Rheinland-Pfalz Teil der kulturellen Vielfalt.
Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.
Folgendes gilt es zu beachten:
- Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
- Laternenmasten,
- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln,
- Großwerbetafeln an den Ortseingängen.
- Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
- Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt.
- Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
Spezielle Hinweise für Trier
Antragstellung
- erfolgt persönlich
- schriftlich per Mail oder Post
- mit den Antragsfomularen:
Gebühren / Kosten
Spezielle Hinweise für Trier
- 40,00 Euro Verwaltungsgebühr
- zzgl. 0,30 Euro Sondernutzungsgebühr pro Plakat / Tag für den jeweiligen Werbezeitraum
- zzgl. 3,10 Euro Sondernutzungsgebühr pro Spannband / Tag
Benötigte Unterlagen
Spezielle Hinweise für Trier
- Antrag
- bei Vereinen ist ein Gemeinnützigkeitsnachweis vom Finanzamt vorzulegen
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
Spezielle Hinweise für Trier
- Antrag ist spätestens 3 Wochen, aber nicht früher als 5 Wochen vorher zu stellen
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und VeranstaltungenWasserweg 7 - 9
54292 Trier
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Telefon: 115
Fax: +49 651 718-4100
E-Mail:
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