Angekettete Fahrräder, die Zufahrtswege blockieren, Gehwege behindern bzw. unpassierbar machen, können Sie der zuständigen Stelle melden.
Angekettete Fahrräder, die Zufahrtswege blockieren, Gehwege behindern bzw. unpassierbar machen, können Sie der zuständigen Stelle melden. Ebenso wie Fahrräder, die im Verdacht stehen, gestohlen wurden zu sein. Machen möglichst genaue Angaben über:
ggf. wenn bekannt, Name und Anschrift des Inhabers
Gemeldet werden können auch abgestellte Fahrräder im öffentlichen Raum, die sichtbar nicht mehr bewegt werden bzw. ohne hohe Kosten nicht reparaturfähig wären.
Zuständigkeit
Zweckverband ART
Bürgeramt - Fundbüro
Ordnungsamt Leitstelle Kommunaler Vollzug (KvD)
Viehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115Wasserweg 7 - 9
54290 Trier
Montag 07:30 - 00:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 00:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 00:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 00:30 Uhr
Freitag 07:30 - 00:30 Uhr
Samstag 16:00 - 00:30 Uhr
Telefon: 115Unter dem Galdberg 1
54318 Mertesdorf
Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr
Telefon: +49 651 9491-414