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07.11.2023

Aus dem Stadtrat

Vor dem Rathaus weht die israelische Flagge neben denen der EU und der Ukraine.
Vor dem Rathaus weht die israelische Flagge.

Nur zweieinhalb Stunden dauerte die Sitzung des Stadtrats am vergangenen Donnerstagabend, die von OB Wolfram Leibe und Bürgermeisterin Elvira Garbes geleitet wurde. Zu Beginn drückte Leibe seine Solidarität mit Israel aus, das sich nach einem brutalen Überfall der palästinensischen Terrororganisation Hamas im Kampf mit dieser befindet. Auf Trier bezogen sagte der OB, es sei die Aufgabe aller, deutlich zu machen, dass Antisemitismus und Rassismus in Trier keinen Platz hätten. Er sei stolz, dass Trier eine derart lebendige jüdische Gemeinschaft hätte. Der Rat gedachte mit einer Schweigeminute der Opfer und Verletzten, während vor dem Rathaus die israelische Flagge wehte. In der anschließenden Sitzung wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

Klärschlammverwertung
Auf dem früheren Betriebsgelände des Stahlbauunternehmens Vossloh-Laeis im Gewerbegebiet an der Ruwerer Straße soll künftig Klärschlamm aus der gesamten Region Trier verbrannt werden. Für das kommunale Gemeinschaftsprojekt hat der Stadtrat jetzt das Planverfahren eingeleitet, wobei deutlich wurde, dass noch viele Fragen ungeklärt sind.
Die Stadtwerke (SWT) haben das Gelände, das sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Trierer Hauptklärwerks befindet, gekauft. Für den Bau und den Betrieb der Anlage haben sich die SWT mit 21 weiteren Betreibern kommunaler Kläranlagen in der Region zu einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zusammengeschlossen.
Die gesetzlichen Anforderungen zur Verwertung von Klärschlamm wurden in den letzten Jahren verschärft, sodass er in der Regel nicht mehr unbehandelt als Düngemittel in der Landwirtschaft verwendet werden kann. Die Klärschlammmenge, die thermisch entsorgt, sprich: verbrannt werden muss, steigt infolgedessen auch in der Region Trier deutlich an.
Im bisherigen Bebauungsplan ist das Gelände als uneingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen, in dem eine Klärschlammverwertungsanlage nicht zulässig wäre. Der Stadtrat hat für das Projekt daher gegen die Stimmen der Linken, der UBT und von Dr. Ingrid Moritz die Aufstellung des Bebauungsplans „Klärschlammverwertung Ruwerer Straße" (BR 16) beschlossen, in dem der Standort als Sondergebiet ausgewiesen werden soll. Für das weitere Verfahren sind neben einer Umweltprüfung mehrere Gutachten erforderlich, unter anderem zum Ausmaß des Lieferverkehrs, zur Lärmbelastung und zu den bioklimatischen Auswirkungen.
Für Jörg Johann (Die Linke) kommt der Start der Bauleitplanung zu früh: „Wir wissen noch gar nicht, welche Technik für die Verbrennung vorgesehen ist. Das ist aber Voraussetzung für die Entscheidung, ob dieser Standort geeignet ist." Klärschlamm bestehe zu 85 Prozent aus Wasser, so Johann. Damit er für eine Verbrennung geeignet ist, müsse er in einem sehr aufwändigen Verfahren getrocknet und gepresst werden. „Das ist sicher mit viel Lärm- und Geruchsemissionen verbunden."
OB Wolfram Leibe entgegnete, dass mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans noch keine Vorentscheidung für die Ansiedlung getroffen werde. „Alle Fragen, die Sie aufgeworfen haben, sollen in dem jetzt beginnenden Verfahren geklärt werden."
Thorsten Kretzer (Bündnis 90/Grüne) und Sven Teuber (SPD) erinnerten daran, dass an der Verbrennung des Klärschlamms künftig kein Weg vorbei führe und es daher allemal besser sei, wenn die Region diese Aufgabe selbst übernehme. Mit den Stadtwerken gebe es dafür einen äußerst
zuverlässigen Partner. Ein Transport des Schlamms zum Beispiel nach Mainz sei weder billiger noch nachhaltiger.
Udo Köhler (CDU) befürwortete die Aufstellung des Bebauungsplans. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass es sich laut Vorlage um ein „erheblich belästigendes Gewerbe" handle, dessen Ansiedlung intensiv geprüft werden müsse
Der Ortsbeirat Ruwer/Eitelsbach hatte die Aufstellung des Bebauungsplans zuvor einstimmig abgelehnt. Darüber informierte Christiane Probst (UBT) in ihrer Funktion als Ortsvorsteherin. Befürchtet werden Geruchs-, Schall- und Feinstaubemissionen, ein Standortnachteil für die benachbarten Betriebe und eine Zunahme des Verkehrs durch die Anlieferung des Klärschlamms aus der Region.

 

Rückhaltebecken Irrbach
Die Sanierung des Hochwasserrückhaltebeckens Irrbach wird teurer als ursprünglich gedacht: Die Gesamtkosten steigen von 780.000 auf nun 1.080.000 Euro. Der Stadtrat stimmte der Kostensteigerung zu, für die es mehrere Gründe gibt: So entstanden unter anderem Mehrkosten durch zusätzliches Abbruchmaterial, das entsorgt werden musste. Teurer wurde es auch durch Asphalt- und Pflasterarbeiten und notwendige Bodenverbesserungen. Hinzu kommen noch die allgemeinen Preissteigerungen bei den Baukosten.

Bustransfer Kita St. Agritius
Einstimmig bewilligte der Stadtrat einen weiteren Zuschuss von gut 53.600 Euro für die Auslagerung der Kita St. Agritius im Gartenfeld, weil das Stammhaus durch Schimmel verseucht ist. Die Kinder waren zuerst in der Grundschule Olewig untergebracht und wechselten dann im Januar 2022 in das Gebäude Max-Planck-Straße 23 auf dem Petrisberg. Die jetzt bewilligten Gelder werden benötigt, um den Bustransport der Kinder zu finanzieren.

Wahlordnung Jupa
Bei der öffentlichen Bekanntmachung und auf den Stimmzetteln zur Wahl des Trierer Jugendparlaments werden künftig weniger persönliche Daten der Kinder und Jugendlichen zu finden sein. Das hat der Stadtrat mit einer Änderung der Wahlordnung beschlossen, mit der er gesetzliche Vorgaben zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes umsetzt. So ist es künftig nicht mehr erforderlich, die vollständige Adresse sowie das Geburtsdatum von Kandidatinnen und Kandidaten auf den Stimmzetteln anzugeben. Angegeben werden nur noch das Geburtsjahr und die Postleitzahl sowie der Name, Schule und Klassenstufe. Die geplanten Jupa-Wahlen Ende November finden wegen zu weniger Bewerber allerdings nicht statt (Seite 9). Die Änderungen werden also erst bei der nächsten Jupa-Wahl wirksam.

Umzug Hort Heiligkreuz
Der Stadtrat hat einstimmig die Voraussetzungen geschaffen, dass die Stadtverwaltung ab Juni 2024 für zunächst fünf Jahre Räume für den Grundschulhort Heiligkreuz in der Blandine-Merten-Realschule anmietet. Die Kosten liegen bei jährlich rund 81.000 Euro. Der Hort ist seit seinem Start in der Grundschule Heiligkreuz (Rotbachstraße) untergebracht. Die dortigen Räume werden aber wegen der steigenden Schülerzahlen sowie dem Start einer Ganztagsschule in Angebotsform ab Sommer 2024 von der Grundschule benötigt. Das hängt mit dem gesetzlich festgelegten Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuung ab 2026 zusammen.
Die Lösung, die im Einvernehmen mit dem Hortträger gefunden wurde, sieht vor, eine Fläche von rund 375 Quadratmetern im Untergeschoss der Realschule anzumieten, die Platz für bis zu 51 Kinder bietet. Dafür sind kleinere Umbauten nötig, darunter auch für die Frischküche. Dazu ist ein separater Beschluss vorgesehen. Die Sanitärräume in dem Realschulgebäude sind neuwertig.