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13.02.2024

Wählen ohne deutschen Pass

Vor dem Hintergrund des Palastgartens mit Kurfürstlichem Palais und Basilika wird ein Wahlbrief in eine Urne gesteckt
Gemeinsam mit anderen Städten will Trier sich im Bund für eine Ausweitung des kommunalen Wahlrechts auf in Deutschland lebende Menschen aus Drittstaaten einsetzen.

Der Trierer Stadtrat hat sich mehrheitlich einem von Grünen, SPD und FDP eingebrachten Antrag zur Unterstützung einer Städteerklärung angeschlossen, die durch den Deutschen Städtetag an Entscheidungsträger auf Bundesebene herangetragen werden soll. Demnach soll das kommunale Wahlrecht, das bisher nur für deutsche Staatsangehörige sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger gilt, auch auf dauerhaft in Deutschland lebende Menschen aus Drittstaaten ausgeweitet werden. Bisher ist dies in 14 der 27 EU-Staaten gängige Praxis.

Für die SPD argumentierte Dr. Maria Duran Kremer: „Die Stadt ist heute mehr denn je ein Ort der Begegnung und der persönlichen Entfaltung. Dies ist nur möglich, wenn alle Einwohner die gleichen Pflichten und die gleichen Rechte haben.“ 

Dem hielt Thomas Albrecht (CDU) in der Stadtratsdebatte entgegen, das kommunale Wahlrecht gelte auch für kleine Gemeinden. Für diese sei die geforderte Regelung ungeeignet. Zudem bestünde die Gefahr, dass sich Wählergruppierungen bilden könnten, „die neben den kommunalpolitischen Interessen auch eigenständige, sehr undemokratische verfolgen.“ 

Michael Frisch (AfD) betonte im Stadtrat mit Blick auf die Antragsbegründung, in der zum Engagement gegen rassistische und diskriminierende Handlungen aufgerufen wird: „Es sind nicht irgendwelche Rassisten, sondern es ist unser Grundgesetz, das die Teilnahme von Ausländern an Wahlen grundsätzlich ausschließt.“ Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1990 habe das Volk, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, als das deutsche Staatsvolk definiert. 

Marc-Bernhard Gleißner (Die Linke) stellte dem entgegen, das Bundesverfassungsgericht sei zwar an das Grundgesetz, nicht aber an frühere Entscheidungen gebunden und führte weiterhin aus: „Das Ausländerwahlrecht ist schon demokratische Praxis und hat nirgendwo zu Exklusion geführt, sondern zu stärkerer Teilhabe, gleichen Rechten und zur Gleichstellung.“

Christian Schenk (UBT-Fraktion) warf ein, dass es für große Parteien zwar möglich sei, Wahlprogramme auch in zahlreichen weiteren Sprachen zur Verfügung zu stellen, kleineren Parteien hingegen fehlten dafür aber die Ressourcen. Das schmälere deren Erfolgsaussichten auf kommunaler Ebene.