Leistungsbeschreibung
Die Haltung von folgenden Tieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
- Rinder
- Schweine (auch Minipigs)
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer (z.B. Pferd, Esel, Maultier, Maulesel, Zebra, Zebroide)
- Hühner
- Enten
- Gänse
- Fasane
- Perlhühner
- Rebhühner
- Tauben
- Truthühner
- Wachteln
- Laufvögel (z.B. Emu, Strauß, Nandu)
- Gehegewild (z.B. Damwild, Rotwild, Muffelwild, Rehwild)
- Kameliden (z.B. Kamel, Dromedar, Alpaka, Lama, Vikunja, Guanako)
- andere Klauentiere
- Fische (Aquakulturbetriebe und Angelteiche mit z.B. Forellen, Karpfen, Hechten, Schleien, Goldfischen, Aalen, Neunaugen, Zehnfußkrebsen, Weichtieren (diese Aufzählung ist nicht abschließend)
- Bienen und Hummeln
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihre Tierhaltung (Betrieb) eine zwölfstellige Registriernummer.
Bei den Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd, die im „Herkunfts- und Informationssystem Tier“ (kurz HI-Tier) verwaltet werden, erhält der Betrieb nach der Anmeldung automatisch eine Zugangs-PIN für das System.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung (Veterinäramt), die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Trier
Neuanmeldung, Abmeldung, Änderungsmeldung
Rechtsbehelf
Widerspruch
Gebühren / Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name
- Anschrift
- Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen und Hummeln: Anzahl der Völker)
- Nutzungsart der Tiere
- Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort)
- bei Schweinen: Art der Haltung (Stallhaltung, Auslaufhaltung, Freilandhaltung)
Besonderheiten
Bei der Haltung von
- Rindern,
- Schweinen,
- Schafen,
- Ziegen,
- Pferden und
- Bienenvölkern
besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz. (weitere Informationen unter www.tsk-rlp.de oder Telefon 0671/793-1212).
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.
Zuständig
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt
Karl-Benz-Str. 6
54292 Trier
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 115
Telefon: +49 651 715-0
Fax: +49 651 71517583
E-Mail:
veterinaeramt@trier-saarburg.de