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Hilfestellung / Ratgeber bei einem Sterbefall

An was muss ich alles denken?

Grablichter auf einem Friedhof.
Grablichter auf einem Friedhof.

Was tun?

Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie sofort den nächst erreichbaren Arzt, wenn möglich den Hausarzt. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt, halten Sie hierfür den Personalausweis des Verstorbenen bereit.

Was benötige ich?

  • Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
  • bei Ledigen und Minderjährigen standesamtliche Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten standesamtliche Geburtsurkunde und Heiratsurkunde (Stammbuch)
  • bei Geschiedenen standesamtliche Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • bei Verwitweten standesamtliche Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Krankenkasse: vorliegende Krankenkassenkarte
  • Versicherungspolicen: Lebens-, Sterbe- oder gegebenenfalls Unfallversicherungen mit den letzten Beitragsquittungen
  • Mitglieds- oder Beitragsbücher mit letzter Beitragsquittung sonstiger Verbände, Vereine und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
  • Testament oder Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar
  • Bestattungs-Vorsorgevertrag
  • Grabstellennachweis - wenn vorhanden

Bestattungsrecht und Bestattungspflicht

Zur Bestattung eines Verstorbenen ist der Erbe verpflichtet. Steht dieser nicht fest, sind die Angehörigen im Sinne des Bestattungsgesetzes verpflichtet.
Dies sind in nachstehender Reihenfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder.

Kostenübernahme
Für Angehörige, die nicht in der Lage sind, die Kosten der Beisetzung zu tragen, besteht die Möglichkeit der Übernahme dieser Kosten durch das Amt für Soziales und Wohnen. Der Antrag auf Kostenübernahme gem. SGB XII ist beim Amt für Soziales und Wohnen zu stellen.
Wenn Angehörige die Bestattung eines Verstorbenen nicht oder nicht rechtzeitig innerhalb von acht Kalendertagen veranlassen, erfolgt die Beisetzung durch das Ordnungsamt im Rahmen der Gefahrenabwehr. Verantwortliche Angehörige werden zum Kostenersatz, u. U. auch zu Bußgeldzahlungen, herangezogen.

Die Benachrichtigung der Verwandten, Bekannten

  • Im engsten Familienkreis sollte man besprechen wer von den Verwandten und Bekannten mit einer Traueranzeige oder telefonisch benachrichtigt werden soll und ob und in welcher Form eine Zeitungsannonce aufgegeben werden soll.
  • Falls der oder die Verstorbene noch berufstätig war, muss auch der Arbeitgeber benachrichtigt werden.

Der Totenschein / Leichenschauschein

  • Der Tod eines Menschen ist durch einen Arzt schriftlich zu bestätigen (Todesbescheinigung / Leichenschauschein), dabei vermerkt der Arzt Uhrzeit Todeseintritt und die medizinische Todesursache. Falls eine Todesursache nicht erkennbar ist, insbesondere wenn Fremdeinwirkung oder Fremdverursachung, auch unterlassene Hilfeleistung zu vermuten ist, muss die Polizei benachrichtigt werden, die dann ihrerseits die Staatsanwaltschaft beteiligt, damit ggf. durch gerichtmedizinische Gutachten (und Obduktion) die Todesursache festgestellt wird. Dies gilt auch, wenn jemand seinem Leben selbst ein Ende setzt.
  • Stirbt jemand im Krankenhaus, Pflegeheim oder Altersheim, so wird die Todesbescheinigung von dort veranlasst.

Die Sterbeurkunde

  • Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt.
  • Nach Eintragung in das Sterbebuch erhält man die Sterbeurkunde, die nun das wichtigste Dokument ist, sowohl für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Fragen, wie auch für die Nachlassabwicklung.

Die Trauerfeieralte Friedhofshalle - Hauptfriedhof

  • Im Allgemeinen ist eine Trauerrede eingerahmt von Musik, um die Gäste der Feierlichkeiten auf die Rede einzustimmen und um nach der Rede einen Übergang zur Bestattung zu schaffen.
  • Die Musik muss keine Trauermusik sein, es muss nicht einmal eine besinnliche Musik sein. Die Musik sollte nur dem Anlass angemessen sein. Es können auch Musikstücke gewählt werden, die der/die Verstorbene zu Lebzeiten gerne gehört hat. Vielfach üblich, aber nicht zwingend ist nach der Bestattung auch ein Familientreffen in einer Gaststätte, zu dem auch gute Bekannte eingeladen werden können.

Nach der Bestattung

  • Gerade nach einer Bestattung beginnt die schwierigste Zeit. Zur Trauer kommt hinzu, dass man jetzt sämtliche Erledigungen, wie Abmeldungen laufender Abonnements, Versicherungen, etc. zu erledigen hat bzw. neu beantragen muss.
    Damit es Ihnen etwas leichter fällt haben wir für Sie die wichtigsten Erledigungen zusammengestellt:

    Privathaftpflicht und Rechtschutzversicherung
    Den Hinterbliebenen entsteht durch den Tod des Versicherungsnehmers keine Beeinträchtigungen im Bezug auf Ihre Versicherungsverhältnisse. Die Versicherung ist über den Todesfall zu informieren, damit die Verträge auf den Ehepartner übertragen werden können, Kopie der Sterbeurkunde beilegen. Bei Alleinstehenden läuft der Versicherungsvertrag automatisch aus.

    Hausrat- und Gebäudeversicherung
    Bei der Hausratversicherung geht der Versicherungsschutz auf die Erbengemeinschaft über. Eine Neuordnung des Vertrages ist sinnvoll.

    KFZ -Versicherung
    Wird eine Umschreibung des Kfz-Versicherungsvertrages vorgenommen, so kann der Schadensfreiheitsrabatt anrechenbar übernommen werden. Eine Kündigung des Vertrages darf jedoch beim Verkauf des Fahrzeuges nicht vergessen werden! Prämien, die zuviel bezahlt worden sind, werden den Hinterbliebenen zurückerstattet.

    Unfallversicherung
    Wenn der Verstorbene eine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, so muss im Falle eines Unfalltodes zusätzlich zur Sterbeurkunde eine ärztliche Bescheinigung der Todesursache erbracht werden, sowie, falls möglich, eine Kopie der Freigabe der Staatsanwaltschaft.

    Kreditinstitute
    Auch Ihrer Bank oder Sparkasse sollten Sie eine Mitteilung machen, wenn der Kontoinhaber verstorben ist. Legen Sie dem Kreditinstitut eine Sterbeurkunde vor. In der Regel werden laufende Kosten wie Miete, Strom, Beiträge usw. wie bisher dem Konto belastet. Ob weitere Zahlungen aus dem Guthaben des Verstorbenen geleistet werden können, hängt davon ab, ob für den oder die Hinterbliebenen eine Kontovollmacht besteht. Solche Vollmachten werden in der Regel so gestaltet, daß Sie "über den Tod des Kontoinhabers hinaus" gelten. Wenn keine Vollmachten bestehen, können Sie die Kosten, die mit dem Tod zusammen hängen, vom Konto bezahlen. Das Kreditinstitut verlangt dann die Vorlage der Rechnungen. Fragen Sie den Berater Ihrer Bank oder Sparkasse, wenn Ihnen etwas unklar ist.

    Mietvertrag
    Wenn der Verstorbene in einer Mietwohnung lebte, so wird durch seinen Tod das Mietverhältnis nicht beendet!

    Es besteht aber die Möglichkeit der Kündigung für beide Seiten, d.h. sowohl für die Erben als auch für den Vermieter. Wichtig: Der Ehepartner rückt automatisch im Mietvertrag nach! Somit kann der Vermieter eine Kündigung nur nach Angabe "wichtiger Gründe" aussprechen. Zu diesem Thema gibt es viele Sonderregelungen! Erkundigen Sie sich deshalb am besten beim Mieterschutzbund oder bei Ihrem Rechtsanwalt.

    Rundfunk
    Wenn der Haushalt des Verstorbenen aufgelöst wird oder wenn der Haushalt durch Hinterbliebene weiter geführt wird, muss der Rundfunkbeitrag ab- oder umgemeldet werden.

    Abonnements
    Abonnements sind immer schriftlich mit einer Kopie der Sterbeurkunde zu kündigen! In manchen Fällen bekommen Sie Vorauszahlungen zurück erstattet.

    Vereine
    Vereinsmitgliedschaften enden automatisch mit dem Tod des Mitgliedes. Es ist jedoch auch hier ratsam, daß die Hinterbliebenen den Tod ihres Angehörigen dem Verein mitteilen.

    Grabpflege
    Eine gepflegte Ruhestätte ist Ausdruck der Wertschätzung der Hinterbliebenen für den Verstorbenen. Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, die Grabpflege selbst durchzuführen, so beauftragen Sie damit eine Friedhofsgärtnerei. Die Gärtnerei gewährleistet Ihnen zu jeder Jahreszeit ein gepflegtes schönes Grab.

    Steinmetz
    Zu unserer Kultur gehört es, unseren Verstorbenen ein Grabmal zu erstellen. Dabei sollte man auf das Material und die Gesamtgestaltung achten. Infos darüber erhalten Sie in unserer Friedhofssatzung (ab § 20). Die Steinmetze wissen über die Friedhöfe Bescheid, über die Höhe, Breite und Stärke eines Steines und ob dort auch Grabumrandungen zugelassen sind. Die Kosten des Steinmetzes werden von den Finanzämtern als Bestattungskosten anerkannt.

    Vorsicht bei Rechnungen!
    Immer wieder kommt es vor, dass skrupellose Geschäftemacher sich Opfer auswählen, in deren Familie jemand verstorben ist. Die Betrüger bekommen durch das Lesen von Traueranzeigen die Adresse der betroffenen Familien. Dann senden sie Waren oder Rechnungen oder Nachnahmesendungen an diese Adresse.
    Achtung: Seien Sie lieber erst einmal skeptisch, wenn Rechnungen oder Nachnahmesendungen an die Adresse des Verstorbenen kommen! Überprüfen Sie besonders bei Rechnungen, ob die angegebene Leistung erbracht wurde. Bei Waren eines Versand Händlers sollten Sie prüfen ob eine Bestellung überhaupt erfolgte! Von den Verbraucherzentralen wird ebenfalls geraten: Nicht überrumpeln lassen! Wenn Sie sich ganz unsicher sind, verlangen Sie von den Gläubigern eine Kopie der Bestellung!
    Wenn Sie den Verdacht des Betruges hegen, informieren Sie umgehend die Polizei!
    Oftmals sind die Betrüger und ihre Praktiken der Polizei bekannt. Bei Nachnahmesendungen wenden Sie sich am besten an die Versandfirma und lassen sich von dort die Bestellung bestätigen.
 
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