Sprungmarken

Bürgerdienste - Abteilung Kfz-Zulassungen und Abteilung Fahrerlaubnisbehörde

Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassungsstelle
Online-Termin Kfz-Zulassungsstelle /
Fahrerlaubnisbehörde

Kommissarische Amtsleitung: Karl-Heinz Hochscheidt
Abteilungsleitung Kfz-Zulassungen: Heiko Fuchs
Abteilungsleitung Fahrerlaubnisse: Jan Settemeyer

Aktuelle Hinweise

Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich!
Ihren Termin können Sie über die Online-Terminvergabe buchen. Oder Sie lassen sich telefonisch einen Termin über die Behördennummer 115 geben (ohne Vorwahl wählen).
Sie können sich für eine Terminanfrage bei der Kfz-Zulassung auch per E-Mail an kfz-zulassung@trier.de wenden, unter Angabe des Zulassungswunsches (zur Abschätzung des Zeitaufwands) und einer Rückrufnummer. Um einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen, können Sie auch eine E-Mai anl fahrerlaubnis@trier.de schreiben, mit der Angabe des Grundes (zur Abschätzung des Zeitaufwands) und einer Rückrufnummer.

Das ehemalige Amt für Kfz-Zulassungen / Fahrerlaubnisse ist im Dezember 2021 eingegliedert worden in das neue Amt "Bürgerdienste".

Viele Behördengänge können Sie auch rund um die Uhr von zu Hause aus erledigen: Online-Dienste der Kfz-Zulassung. Eine Anleitung zur Online-Zulassung finden Sie unter "Downloads".

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden ausschließlich die Zulassungsvorgänge durchgeführt, die im Rahmen der Terminbuchung angegeben wurden. Die Bearbeitung weiterer Vorgänge ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Wir bitten um frühzeitige Stornierung eines mitgeteilten Termins, der nicht wahrgenommen werden kann. Sie helfen so, die Wartezeit für andere Besucherinnen und Besucher auf die Zuteilung eines Termins zu verkürzen.

Darüber hinaus wollen Sie bitte unter "Downloads" dem Dokument „Was benötige ich wofür bei der Zulassung“ entnehmen, welche Unterlagen Sie zum Zulassungstermin mitbringen.

Die Fahrerlaubnisbehörde, einschließlich des Fahrschul- und Fahrlehrerwesens, hat ihren Sitz seit dem 11. Juli 2022 im neuen Verwaltungsgebäude am Viehmarktplatz 20 ("Bürgeramt am Viehmarkt").

Die Fahrerlaubnisbehörde Trier steht in Angelegenheiten für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Trier zur Verfügung, die unter den Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz möglich sind. Ein Termin ist über die Online-Terminvergabe möglich.
Aufgrund des aktuell sehr hohen Termin- und E-Mail-Aufkommens kann die Beantwortung von Anfragen bis zu 7 Tage in Anspruch nehmen. Dringende Fragen beantwortet auch die Behördennummer 115 (ohne Vorwahl wählen).

Allgemeine Öffnungszeiten:

Kfz-Zulassungsbehörde:
Hauptstelle in 54292 Trier, Thyrsusstr. 17-19 Position im Stadtplan
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 7 bis 13 Uhr - Ausfuhrkennzeichen 9 bis 13 Uhr
Donnerstag: 10 bis 18 Uhr - Ausfuhrkennzeichen 10 bis 16 Uhr

Ausnahme­- und Einzelgenehmi­gungen können nur in der Zulas­sungs­stelle Trier erteilt werden.

Außenstelle in 54411 Hermeskeil, Langer Markt 12 (neue Adresse!)
Montag bis Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr

Außenstelle in 54439 Saarburg, Graf-Siegfried-Str. 32
Montag bis Freitag 7.30 bis 10.30 Uhr

Außenstelle in 54290 Trier, Viehmarktplatz 20
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr

Bitte beachten Sie, dass in der Außenstelle am Viehmarkt ausschließlich Vorgänge durchgeführt werden können, welche keine neuen Schilder benötigen.

Fahrerlaubnisbehörde:
Viehmarktplatz 20, 54290 Trier Position im Stadtplan
Räume 106-109 und 118
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr

Zentrale Telefonnummer: 115 (ohne Vorwahl wählen)

Zentrale Faxnummer: 0651/718-4100

E-Mail
Fahrerlaubnisbehörde: Kontaktformular
Kfz-Zulassungsbehörde: Kontaktformular

Kurzbeschreibung

Die Abteilung Fahrerlaubnisse ist im Gebiet der Stadt Trier für Fahrerlaubnisangelegenheiten zuständig. In der Abteilung Kfz-Zulassungen werden die Kfz-Zulassungen für den Bereich der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg durchgeführt.

Kfz-Zulassungsbehörde:
Grundlage der Kfz-Zulassungsbehörde ist eine öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier. Im Einzelnen werden z. B. durchgeführt: Neu- und Wiederzulassungen, Umschreibungen, Stilllegungen, Zuteilung von Kfz-Kennzeichen, Umkennzeichnungen, Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Rote Kennzeichen usw.. Im Rahmen der sonstigen Tätigkeiten werden u.a. auch Maßnahmen nach Kfz-Steuernichtzahlung, bei fehlendem Versicherungsschutz (Nichtzahlung der Kfz-Haftpflichtversicherung) und nach festgestellten Fahrzeugmängeln ergriffen, die bis zur Zwangsstilllegung bzw. Fahndung im Inpol-Bereich der Fahrzeuge führen. Darüber hinaus wird das Führen eines Fahrtenbuches angeordnet.

Fahrerlaubnisbehörde:
In der Fahrerlaubnisabteilung werden alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Fahrerlaubnissen für den Bereich der Stadt Trier bearbeitet. Dazu gehörten die Erteilung, die Erweiterung, die Verlängerung sowie der Ersatz oder der Umtausch der Fahrerlaubnisse, sowie die Bearbeitung von Konfliktfällen wie Entziehung, Versagung oder Neuerteilung von Fahrerlaubnissen. Außerdem werden Auflagen oder Beschränkungen festgesetzt.
Die Erteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Bus) gehört ebenso zum Aufgabengebiet der Fahrerlaubnisabteilung wie die Erteilung oder Entziehung von Fahrlehrerlaubnissen und die Genehmigung und Überwachung der Fahrschulen in der Stadt Trier.

Erreichbarkeit

Die Kfz-Zulassungsbehörde in der Thyrsusstraße ist durch eine Rampe und einen ebenerdigen Zugang zum Aufzug barrierefrei zugänglich. Das Hochparterre (Zulassungsbehörde) ist nur während der Öffnungszeiten für die Kunden per Aufzug zu erreichen. Eine automatische Türöffnung gibt es bei Zutritt über den Aufzug, ansonsten müssen die Türen mit Muskelkraft geöffnet werden. Die Behinderten-Toilette befindet sich im 3. Obergeschoss und ist über den Aufzug zu erreichen. Der Zutritt ist nur mit entsprechender Chipkarte möglich, welche an der Ausgabe im Erdgeschoss hinterlegt ist. Kostenlose Parkplätze befinden sich auf dem Hof, zwei Behindertenparkplätze sind ausgezeichnet. ÖPNV-Haltestelle ist "Hauptfriedhof" oder "Wasserweg".

Es ist ein barrierefreier Zugang möglich Behindertenparkplätze vorhanden Behindertengerechtes WC vorhanden Es ist ein Personenaufzug vorhanden.

Die Fahrerlaubnisbehörde befindet sich im 1. Obergeschoss des Gebäudes Viehmarktplatz 20, erreichbar durch einen Aufzug oder eine Treppe. Kostenpflichtige Parkplätze gibt es im Parkhaus Viehmarkt. ÖPNV-Haltestelle ist "Karl-Marx-Haus".
Im Untergeschoss des Gebäudes befindet sich eine Behindertentoilette, erreichbar per Fahrstuhl.

Es ist ein barrierefreier Zugang möglich Behindertengerechtes WC vorhanden Es ist ein Personenaufzug vorhanden.

 
Verweisliste

Onlinedienste

Termin­vergabe
Vereinbaren Sie per Online-Reservierung einen festen Termin mit der Zulassungsstelle oder der Fahrerlaubnisbehörde.

Kfz-Online-Portal
Die Reservierung eines Wunschkennzeichens sowie die Außer­betrieb­setzung, Wieder­zu­lassung, Neu­zu­lassung und Um­schreibung von Fahr­zeugen ist online über das Kfz-Online-Portal mög­lich. Beach­ten Sie jedoch bitte die Vor­aus­setz­ungen, die Ihnen im Portal angezeigt werden. Aus dem Ausland ist ein Zugriff nicht möglich!

Dienstleistungen A-Z

Haltestellenauskunft

Finden Sie mit Hilfe der Online-Fahrplanauskunft im Verkehrsverbund Region Trier Ihre Verbindung zum Amt für Bürgerdienste. Wählen Sie je nach Anliegen die Ziel-Haltestelle aus.

  • Abteilung Kfz-Zulassungen: Hauptfriedhof Trier
  • Abteilung Fahrerlaubnisse: Karl-Marx-Haus