Amt für Ausländerfragen
Kommissarische Leitung:
A. Rausch
Anschrift: Thyrsusstr. 17 / 19 (2. und 3. Obergeschoss linker Eingang oder Aufzug an der linken Stirnseite), 54292 Trier
Zentrale Telefonnummer: 115 oder 0651/718-0
Zentrale Faxnummer: 0651/718-1338
Öffnungszeiten des Informationsschalters/Ausgabe von Dokumenten:
- Eingang über den Aufzug an der linken Seite des Gebäudes in die 3. Etage -
Montag: 9 - 12 Uhr
Mittwoch: 9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitag: 9 - 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag: geschlossen
Nachfragen zur Abholung von elektronischen Aufenthaltstiteln richten Sie bitte direkt an: termin-abholung-eat@trier.de.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie online Termine buchen für folgende Anliegen:
- Aufenthaltstitel (eAT) abholen
- Aufenthaltstitel (eAT) und Reiseausweis (eRA) abholen
- Aufenthaltstitel (eAT) - eID Funktion aktivieren/PIN neu setzen
- Aufenthaltstitel (eAT) und Reiseausweis (eRA) - Adressänderung
Vereinbarung von persönlichen Vorsprachen
Persönliche Vorsprachen bei den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder die allgemeine E-Mail Adresse auslaenderbehoerde@trier.de.
Bitte geben Sie bei Anfragen per E-Mail unbedingt Ihren vollständigen Namen sowie Ihr Geburtsdatum und Ihre Meldeadresse an. Fragen Sie für eine dritte Person, geben Sie bitte deren vollständige Personalien an.
Studierende der Universität sowie der Hochschule Trier, welche ausschließlich zum Studium nach Deutschland eingereist sind, nutzen bitte die E-Mail Adresse: Studieren-In-Trier@trier.de.
Aktuelle Informationen
Nach der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) bleiben Aufenthaltserlaubnisse für den vorübergehenden Schutz ukrainischer Staatsangehöriger bis zum 4. März 2026 gültig, einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen. Voraussetzung ist, dass Ukrainerinnen und Ukrainer im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz sind. Diese Aufenthaltserlaubnis muss am 1. Februar 2025 gültig sein. Sodann verlängert sich die Aufenthaltserlaubnis bis zum 4. März 2026. Eine Vorsprache zur Verlängerung bei der Ausländerbehörde entfällt. Der Aufenthaltstitel wird nicht erneuert.
Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gilt die Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse nur in bestimmten Einzelfällen gemäß § 2 UkraineAufenthFGV fort.
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nach § 24 Aufenthaltsgesetz (Ukraine)
- Заява про дозвіл на проживання згідно з § 24 Закону про проживання (Україна)
Personen, die aufgrund des Kriegs in der Ukraine ihren Wohnsitz in der Stadt Trier haben, nutzen bitte die E-Mail-Adresse Ukraine-in-Trier@trier.de.
Das Amt für Ausländerfragen ist zuständig für die Erteilung oder Versagung von Aufenthaltserlaubnissen nach den jeweiligen Aufenthaltszwecken des Aufenthaltsgesetzes, von Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber, von Auflagen, Duldungen und Pass- und Ausweisdokumenten. Weiterhin wird über die Erteilung von Niederlassungserlaubnissen sowie die Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen wie Ausweisungen und Abschiebungen entschieden. Außerdem ist das Amt an Visaerteilungen beteiligt und entscheidet zum Beispiel über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Familiennachzug. Schließlich gehört zum Aufgabenbereich des Amtes für Ausländerfragen die Zuständigkeit für öffentlich-rechtliche Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz.
Für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten und Einbürgerungen ist seit dem 18. Juni 2020 das Bürgeramt am Viehmarkt zuständig .
Erreichbarkeit
Das Amt für Ausländerfragen befindet sich im zweiten Stock, erreichbar über eine Treppe oder einen Fahrstuhl. Kostenlose Parkplätze befinden sich auf dem Hof, ein Behindertenparkplatz ist ausgezeichnet. ÖPNV-Haltestelle ist "Hauptfriedhof".
- Informationen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit / Einbürgerung
- Brexit: Aufenthalts- und einbürgerungsrechtliche Auswirkungen
- Internetseite des Beauftragten der Landesregierung (Rheinland-Pfalz) für Migration und Integration
- Aktuelle Brexit-Informationen des Bundesinnenministeriums
- Offizielle Informationsseite der britischen Regierung für britische Bürger in Deutschland
Downloads
- Verpflichtungserklärung (Einladungen)
- Verpflichtungserklärung - Bundeseinheitliches MerkblattWichtige Informationen des Bundesinnenministeriums zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen (Einladungen)
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag auf Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag auf Ersterteilung
- Rückreise ins Heimatland abgesagt oder storniert - Merkblatt
- Fragebogen für Duldungen
- Brexit: Aufenthaltsanzeige Britische Staatsangehörige
- Vollmacht zur Aushändigung des elektronischen Aufenthaltstitels / Reiseausweises
- Merkblatt Erwerbstätigkeit von international Studierenden
- Datenschutzinformationen zu den Onlinediensten Aufenthaltstitel und Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern
Wichtige Hinweise
Ausgabe abholfertiger Aufenthaltstitel und Ausweise in der 3. Etage
Montag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr und Mittwoch von 14 bis 16 Uhr ohne Termin
Anträge auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltstitel bitte schriftlich mit E-Mail-Adresse für Eingangsbestätigung!
Haltestelle Nähe Thyrsusstraße 17
Finden Sie mit Hilfe der Online-Fahrplanauskunft Ihre Verbindung zur Thyrsusstraße 17-19 im Verkehrsverbund Region Trier.