Amt für Ausländerfragen
Leitung:
Michael Weyer
Allgemeine Öffnungszeiten:
Telefonisch ist das Amt für Ausländerfragen derzeit aufgrund von erheblichen Personalausfällen nur bedingt erreichbar.
Dringende Anliegen richten Sie bitte per E-Mail an auslaenderbehoerde@trier.de. Wir werden uns dann so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung leider mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen kann, da noch mehrere hundert Anträge zur Entscheidung vorliegen. Haben Sie bitte Geduld und sehen Sie von Nachfragen/Erinnerungen ab, denn das Abarbeiten der Nachfragen bindet sehr viel Zeit, die wir dringend für die Bearbeitung der grundlegenden Anliegen benötigen.
Persönliche Besuche sind nur mit Termin möglich!
Ausgabe von Dokumenten: Dokumente können - nach vorheriger Benachrichtigung durch die Bundesdruckerei - Montag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr und Mittwoch von 14 bis 16 Uhr abgeholt werden. Im Gebäude Thyrsusstraße 17/19, 54292 Trier, gibt es hierfür seit dem 5. Juni 2023 einen neuen Wartebereich. Er liegt in der 3. Etage und ist per Aufzug erreichbar. Der Serviceschalter im Erdgeschoss wurde geschlossen.
Anschrift: Thyrsusstr. 17 / 19 (2. und 3. Obergeschoss linker Eingang oder Aufzug an der linken Stirnseite), Trier
Zentrale Telefonnummer: 115 oder 0651/718-0
Zentrale Faxnummer: 0651/718-1338
Zentrale E-Mail: Kontaktformular
Aktuelle Informationen
Ukraine-Konflikt
Bezüglich der Aufnahme ukrainischer Staatsangehöriger und der weiteren Verfahrensweise möchten wir Sie zunächst darüber informieren, dass die EU-Staaten sich darauf geeinigt haben, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine schnell aufzunehmen. Die Innenminister der Mitgliedsländer stimmten dem vorübergehenden Schutzstatus zu („Massenzustrom"-Richtlinie 2001/55/EG). Mit Annahme des Beschlusses und Inkrafttreten infolge der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist nach gegenwärtiger Einschätzung in 10 bis 14 Tagen zu rechnen.
Die Stellung eines Asylantrags hindert nicht die spätere Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG. Zu diesem Verfahren wird zu gegebener Zeit noch eine gesonderte Information ergehen.
Bis dahin bitten wir Sie, wenn Sie privat untergebracht sind, vorläufig am Aufenthaltsort zu verbleiben und sich beim Bürgeramt der Stadt Trier per E-Mail für diese Adresse anzumelden (E-Mail: buergeramt@trier.de). Die für uns als Ausländerbehörde erforderlichen Daten werden automatisch weitergeleitet und wir werden uns zwecks Verlängerung Ihres Aufenthaltes zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Bei den Daten handelt es sich um:
- Personalien (Vorname, Familienname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit)
- Passnummer und Gültigkeitsdatum
- Einreisedatum
- derzeitige Adresse und Erreichbarkeit (falls vorhanden: Telefonnummer und E-Mailadresse)
- Passkopie und/oder Kopie von Personenstandsurkunden (sofern vorhanden)
Wir werden nach erfolgter Anmeldung und Registrierung und Datenerfassung bei uns auf Sie zukommen. Eine persönliche Vorsprache bei uns ist zunächst nicht erforderlich.
>>> Bitte stellen Sie noch keine förmlichen Anträge auf Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG, Sie erhalten ein spezielles Formular mit Übersetzung, Merkblättern und Terminvorschlag für die weiteren Maßnahmen. <<<
Ukrainische Staatsangehörige, die nicht privat untergebracht sind und unmittelbarem Unterbringungsbedarf haben, können sich in der Aufnahmeeinrichtung Trier, Dasbachstraße 19, 54292 Trier, melden.
Für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten und Einbürgerungen ist seit dem 18. Juni 2020 das Bürgeramt am Viehmarkt zuständig.
Beantragung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels
- Bitte bei den schriftlichen Anträgen Namen und Geburtsdaten in Druckschrift und - soweit zutreffend - beifügen:
- bei Arbeitsaufnahmen Vertrag / Lohn oder Gehaltabrechnung (in Kopie) sowie
- Krankenversicherung (in Kopie)
- Schul- oder Studien- oder Immatrikulationsbescheinigungen (Original)
- biometrisches Foto (Original)
- Unterschrift/Unterschriften bitte nicht vergessen.
- Bei erstmaliger Beantragung bitte Kopie des Passes (Personalien und Gültigkeit) sowie des Einreisevisums und Einreisestempel beifügen.
- Den Antrag können Sie mit den genannten Unterlagen an Rathaus Trier, Amt für Ausländerfragen, Postfach 3470, 54224 Trier senden oder beim Posteinwurf beim Rathaus oder unserem Dienstgebäude einwerfen.
- Die erforderliche Vorprüfung Ihres Antrages kann einige Zeit dauern. Bitte daher von Nachfragen möglichst abzusehen.
- Alle Familienangehörigen ab 6 Jahre müssen wegen der Notwendigkeit der Aufnahme der Fingerabdrücke aber nur nach vorheriger Terminvergabe hier vorsprechen!
- Wegen der aktuellen Lage behalten wir uns vor, längerfristige Fiktionsbescheinigungen oder Aufenthaltstitel in Papierform (Aufkleber im Pass) zu erteilen.
Kurzbeschreibung des Amtes für Ausländerfragen
Das Amt für Ausländerfragen ist zuständig für die Erteilung oder Versagung von Aufenthaltserlaubnissen nach den jeweiligen Aufenthaltszwecken des Aufenthaltsgesetzes, von Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber, von Auflagen, Duldungen und Pass- und Ausweisdokumenten. Weiterhin wird über die Erteilung von Niederlassungserlaubnissen sowie die Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen wie Ausweisungen und Abschiebungen entschieden. Außerdem ist das Amt an Visaerteilungen beteiligt und entscheidet zum Beispiel über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Familiennachzug.
Hinzu kommt die Aufenthaltsregelung für Asylbegehrende, die sich in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (des Landes Rheinland-Pfalz) aufhalten, wobei in räumlicher Nähe zu dieser Einrichtung eine Außenstelle des Amtes besteht. In dieser Außenstelle wird auch die Aufgabe der Zentralstelle für Rückführungsfragen Rheinland-Pfalz wahrgenommen. Die Zentralstelle fungiert als Serviceeinrichtung zu Fragen der Passersatzbeschaffung und der Flugabschiebung für sämtliche Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz, indem sie sämtliche relevanten Informationen zur Verfügung stellt und darüber hinaus als Dienstleistung im Wege der Amtshilfe Passersatzbeschaffungen oder Flugabschiebungen bzgl. ausreisepflichtiger Ausländer durchführt oder koordiniert. Zudem obliegt dem Leiter der Co-Vorsitz der bundesweiten Expertentagung Passbeschaffung.
Schließlich gehört zum Aufgabenbereich des Amtes für Ausländerfragen die Zuständigkeit für öffentlich-rechtliche Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz.
Erreichbarkeit
Das Amt für Ausländerfragen befindet sich im zweiten Stock, erreichbar über eine Treppe oder einen Fahrstuhl. Kostenlose Parkplätze befinden sich auf dem Hof, ein Behindertenparkplatz ist ausgezeichnet. ÖPNV-Haltestelle ist "Hauptfriedhof".
Die Außenstelle in der Dasbachstraße ist nicht barrierefrei erreichbar.
- Informationen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit / Einbürgerung
- Brexit: Aufenthalts- und einbürgerungsrechtliche Auswirkungen
- Internetseite des Beauftragten der Landesregierung (Rheinland-Pfalz) für Migration und Integration
- Aktuelle Brexit-Informationen des Bundesinnenministeriums
- Offizielle Informationsseite der britischen Regierung für britische Bürger in Deutschland
Downloads
- Verpflichtungserklärung (Einladungen)
- Verpflichtungserklärung - Bundeseinheitliches MerkblattWichtige Informationen des Bundesinnenministeriums zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen (Einladungen)
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag auf Verlängerung
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag auf Ersterteilung
- Rückreise ins Heimatland abgesagt oder storniert - Merkblatt
- Fragebogen für Duldungen
- Brexit: Aufenthaltsanzeige Britische Staatsangehörige
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nach § 24 Aufenthaltsgesetz (Ukraine)
- Заява про дозвіл на проживання згідно з § 24 Закону про проживання (Україна)
Wichtige Hinweise
Ausgabe abholfertiger Aufenthaltstitel und Ausweise in der 3. Etage
Montag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr und Mittwoch von 14 bis 16 Uhr ohne Termin
Anträge auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltstitel bitte schriftlich mit E-Mailadresse für Eingangsbestätigung!