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06.05.2020

Hilfsmaßnahmen für Kulturschaffende während Corona

Sechs-Punkte-Programm Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Sechs-Punkte-Programm zur Förderung und Stärkung der Kulturszene während der Corona-Krise auf den Weg gebracht. Dieses beinhaltet Arbeitsstipendien für Künstlerinnen und Künstler, Fördermaßnahmen für Kultureinrichtungen und -vereine sowie Programmkinos und finanzielle Unterstützung für die Entwicklung digitaler Formate im Kulturbereich. Nähere Informationen zum Programm sowie zur Antragstellung sind unter www.fokuskultur-rlp.de veröffentlicht.

Soforthilfe

Für kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige Freier Berufe mit laufenden Betriebskosten, die aufgrund von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sind, gewährt der Bund Soforthilfe in Form von Zuschüssen. Diese können in Rheinland-Pfalz über die Invesititions- und Strukturbank beantragt werden. Der Zuschuss ist für den laufenden Sach- und Finanzierungsaufwand einzusetzen (dazu zählen zum Beispiel gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten). Der Zuschuss kann nur beantragt werden, wenn diese Betriebskosten durch laufende Einnahmen ungedeckt bleiben. Das Antragsformular, FAQs und Kontakt zu Beratungsstellen finden Sie hier: mwvlw.rlp.de/de/themen/corona

Sozialleistungen

Selbstständigen und Angehörigen freier Berufe ohne laufende Betriebskosten wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung bzw. ALG II vereinfacht. Hierzu schreibt das Bundeswirtschaftsministerium: "Für Kultur- und Medienschaffende, denen durch die jetzige Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, erhält SGB-II-Leistungen (u.a. ALG II). Erst nach dem Ablauf von sechs Monaten gelten wieder die üblichen Vorschriften. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für sechs Monate weiterbewilligt. Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand, der zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, soll deswegen umziehen müssen. " Quelle: mwvlw.rlp.de/de/themen/corona

Das Jobcenter hat eine allgemeine Beratungshotline für Selbstständige und Angehöriger freier Berufe zum ALG II eingerichtet: 0800 4 5555 23

Das Jobcenter Trier hat hierzu ein vereinfachtes Antragsformular erstellt, das hier heruntergeladen werden kann: www.jobcenter-trier-stadt.de
Die Antragstellung ist auch telefonisch unter der Rufnummer 0651/205-7777 möglich.

Tipps und Beratung

Einen guten Überblick über die weitere Maßnahmen, sortiert nach Bundesländern und nach künstlerischen Sparten, bietet der Deutsche Kulturrat: www.kulturrat.de/corona.

Das Amt für Kultur Trier berät Kulturschaffende gerne zur aktuellen Situation, zum Umgang mit Fördergeldern und weiteren Nothilfemaßnahmen. Interessierte können sich an Frau Stephanie Frauenkron, Kontaktformular oder telefonisch unter 0651 718-1412 melden.

Stand: 7. Mai 2020

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