Kandidaten für die Jugendwahl gesucht
„Mit dem Jupa schafft die Stadt ein demokratisch legitimiertes Gremium, das die Interessen junger Menschen in die Stadtpolitik einbringt und gegenüber der Öffentlichkeit vertritt“, sagte Bürgermeisterin Angelika Birk auf der Pressekonferenz des Stadtvorstands.
Voraussetzung für die Kandidatur ist, dass das Kind oder der Jugendliche wahlberechtigt, also zum Wahlzeitpunkt zwischen zehn und 17 Jahre alt ist. Außerdem muss er oder sie Einwohner Triers sein. Ist dies gegeben, kann der Vorschlag an das Wahlamt der Stadt geschickt oder persönlich abgeben werden (Bürgeramt - Abteilung Wahlen, Maylin Müllers, Rathaus, Am Augustinerhof, Verwaltungsgebäude 1, 54290 Trier, 0651/ 718-3150). Das Büro ist auch am Feiertag 1. November (Allerheiligen) von 8 bis 16 Uhr geöffnet.
Nötig ist neben den geforderten Angaben die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten sowie fünf Unterstützerunterschriften von anderen wahlberechtigten Jugendlichen. Die erforderlichen Unterlagen stehen über die Internetseite der Jupa-Geschäftsstelle und der Stadt als Download zur Verfügung. Bei Fragen dazu helfen die Jupa-Geschäftsstelle und das Wahlamt gerne weiter.
Gewählt wird an vier Tagen: 28. und 29. November sowie 7. und 8. Dezember 2017. Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 17 Jahren können ihre Stimme in einem öffentlichen Wahllokal und in mehreren Schulen abgeben. Das neue Jupa konstituiert sich im Februar 2018.