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11.02.2015 | Theater Trier

Vorbereitung für neue Rechtsform

Foto: Ansicht Theater Trier bei Nacht
Das Theater Trier

Gegen zwei Stimmen der FDP-Fraktion hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Schritte vorzubereiten, um dem Trierer Theater mit einer „Anstalt des öffentlichen Rechts“ (AöR) eine neue Rechtsform zu geben. Sobald die neue Satzung vorliegt, entsprechende Verträge und Absprachen sowie der erste AöR-Wirtschaftsplan ausgearbeitet sind, will sich der Rat erneut mit dem Thema beschäftigen und einen endgültigen Beschluss fassen.

Mit seiner Entscheidung folgt der Stadtrat der Empfehlung einer Arbeitsgruppe, die sich nach ausführlicher Beschäftigung für eine AöR als neue Rechtsform des Theaters und gegen eine GmbH-Lösung ausgesprochen hatte. Ziel war es, anstelle der bisherigen Struktur als Regiebetrieb dem Trierer Theater durch eine rechtlich selbstständige Gesellschaftsform neue Möglichkeiten für unternehmerisches Handeln zu eröffnen. Hierzu gehören eine eigene Personalwirtschaft und Personalvertretung, qualifizierte politische Steuerungsmöglichkeiten sowie die mögliche Ausweitung der Trägerschaft.

Die Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern des Theaters, des Personalrats, des städtischen Beteiligungscontrollings sowie dem designierten Intendanten Karl M. Sibelius zusammensetzte und von der ICG Unternehmensfirma beraten wurde, kam, so Kulturdezernent Thomas Egger, zunächst zu dem Ergebnis, dass die GmbH als Rechtsform am besten geeignet sei, um die gewünschten Strukturveränderungen des Dreispartenhauses am Augustinerhof zu unterstützen und nachhaltig zu gewährleisten.

Schließlich entschied man sich doch für die öffentlich-rechtliche Rechtsform, zumal lediglich ein marginaler Bewertungsunterschied zwischen einer GmbH und AöR-Struktur festzustellen war. Ausschlaggebend hierfür war die Bevorzugung der AöR-Lösung durch den Personalrat und eine gewünschte nähere Bindung an die Stadt mit Rat und Verwaltung als Entscheidungsträger.

Durch entsprechende Ausgestaltung der Satzung oder des Gesellschaftervertrages soll die Einflussnahme des Aufsichtsgremiums gegenüber dem Geschäftsführer oder Vorstand auch bei dem AöR-Konstrukt produktiv und durch ein „gewolltes Maß an Steuerung sichergestellt“ werden. Auch für die AöR wird die Möglichkeit einer Beteiligung öffentlicher sowie privatrechtlicher Organisationen gesehen. Schließlich habe man, so die Vorlage, mit den Stadtwerken als AöR seit 2005 positive Erfahrungen gemacht.

Stimmen der Fraktionen

Seine Fraktion knüpfe hohe Erwartungen an eine gewünschte andere Rechtsform des Theaters, sowohl in rechtlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht, sagte CDU-Sprecher Dr. Ulrich Dempfle. Mit einer Verselbstständigung erwarte man eine wirtschaftliche Effizienzsteigerung bei gleichzeitiger Sicherung der künstlerischen Qualität und Vielfalt. Nach der Rechtsformänderung stelle man sich der Verantwortung, das marode Gebäude zu erneuern. „Das Theater wird uns weiterhin viel Geld kosten“, untermauerte Dempfle seine Bestandsgarantie.

Die AöR-Lösung biete die grundsätzlich gewünschte größere Flexibilität, aber auch die Beibehaltung der Anbindung des Theaters an die Stadt, so SPD-Kultursprecher Markus Nöhl. Der Weg des Theaters in eine neue Zukunft könne nur gemeinsam im Konsens gegangen werden. Die Mitarbeiter seien bei der anstehenden Reform bislang mitgenommen worden. Bei der sich stellenden Frage des Theater-Neubaus müsse man realistisch bleiben. „Bei über 40 Millionen wird die Sache schwierig“, so Nöhl. Um die Zukunft des Theaters zu sichern, müssten jetzt die Organisationsstrukturen bearbeitet und die Effizienz des Angebots gewährleistet werden.

Die Überführung in eine AöR solle sicherstellen, dass der Rat nach wie vor in Angelegenheiten des Theaters mitwirken kann, sagte Daniela Müller-Kolb (Bündnis 90/Die Grünen). Für den endgültigen Beschluss müssten die Satzung, finanzielle Fragen und Personalangelegenheiten getestet werden. Bei der Reform habe man eine große Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch gegenüber den Theaterangestellten.

Für eine größere Eigenverantwortung und Selbstständigkeit des Theaters im operativen und strategischen Geschäft sprach sich FWG-Kultursprecher Prof. Hermann Kleber aus. Die jetzt schnell umzusetzende neue Rechtsform lasse weitere Beteiligungen im öffentlichen und privaten Bereich zu. Die Interessen der Mitglieder und der Leitung des Theaters seien berücksichtigt worden.

Als einen richtigen Schritt für mehr Flexibilität und neue Formen der kulturellen Teilhabe lobte Linken-Fraktionsvorsitzender Marc-Bernhard Gleißner die AöR-Lösung. Gleichzeitig warb er erneut für die Genossenschaftsidee als „Theater der Bürgerinnen und Bürger“.

Als etwas „nebulös“ charakterisierte Martin Neuffer (FDP) die Vorlage. Man sei für eine Überführung des Theaters in eine flexiblere, von der Stadt unabhängige Rechtsform. Zur Lösung der aktuellen Probleme  sei jedoch eine GmbH der AöR vorzuziehen. Die Überführung einer Behörde in eine „Quasi-Behörde“ eröffne keine neuen Perspektiven, begründete Neuffer die Ablehnung seiner Fraktion.

Kulturdezernent Egger bekräftigte, man werde nach der reiflichen Abwägung der Vor- und Nachteile zwischen AöR und GmbH nunmehr die Satzungs- und Durchführungsbestimmungen einer AöR-Version ausführlich miteinander diskutieren.