Sprungmarken
27.06.2017

Spannend wie ein Buch

Das 1848 entstandene Gemälde von Johann Velten aus der Sammlung des Stadtmuseums zeigt keinen Stammtisch in einem Wirtshaus, sondern eine Gefängnisszene. Abbildung: Stadtmuseum Simeonstift
Das 1848 entstandene Gemälde von Johann Velten aus der Sammlung des Stadtmuseums zeigt keinen Stammtisch in einem Wirtshaus, sondern eine Gefängnisszene. Abbildung: Stadtmuseum Simeonstift
Ein Gemälde kann so spannend sein wie ein Buch: Der geübte Betrachter kann auf der Leinwand dramatische Lebensgeschichten, historische Umbrüche und versteckte Hinweise entschlüsseln. Hanna Verena Knopp zeigt in einem Rundgang im Stadtmuseum unter dem Motto „Bilder lesen“ am Sonntag, 2. Juli, 11.30 Uhr, worauf man als Besucher den Blick richten sollte, um die Botschaften der Maler auch nach Jahrhunderten richtig zu verstehen.

Im Programm der Ausstellung über den Trierer Maler Peter Krisam hält Dr. Bärbel Schulte am 27. Juni, 19 Uhr, einen Vortrag zur Geschichte der Werkkunstschule. Diese war über Jahrzehnte eine Keimzelle der regionalen Kunstszene: Fritz Quant, August Trümper, Reinhard Heß und Peter Krisam lernten dort ihr Handwerk. Bis heute ist die Nachfolge-Institution Hochschule Trier ein kreativer Impulsgeber in der Stadt. Schulte beleuchtet die bewegte Geschichte der Schule und stellt ihre berühmtesten Lehrer und Schüler vor.

Unter dem Motto „Schokogrün und Apfelrosa“ steht am Sonntag, 2. Juli, 14 Uhr, eine Kinderführung durch die Sonderausstellung plus Malen an der Staffelei auf dem Programm. Dafür ist eine vorherige Anmeldung erforderlich per Telefon (0651/718-1452 oder E-Mail: museumspaedagogik@trier.de

Gestapo-Reihe geht weiter

Am Dienstag, 4. Juli, setzt das Museum seine Reihe zur Rolle der Gestapo in Trier zwischen 1933 und 1945 in Kooperation mit der Uni fort. Der Vortrag „Todesurteil wegen versuchten Handtaschendiebstahls im Jahr 1939 – Josef Baumann vor dem Sondergericht Trier“ von Felix Knecht beginnt um 19 Uhr. Kurz nach Kriegsbeginn wurde die sogenannte „Volksschädlingsverordnung“ erlassen, die es NS- Sondergerichten ermöglichte, selbst für geringfügige Taten die Todesstrafe zu verhängen. Ein solches Urteil traf Josef Baumann, der am 12. Dezember 1939 einen Handtaschendiebstahl versucht hatte. Das Gericht verurteilte den 20-jährigen noch vor Weihnachten zum Tod, weil die Tat im Zusammenhang mit kleineren Kaufhausdiebstählen zum Zeitpunkt einer zu Kriegszeiten angeordneten Verdunkelung begangen wurde und der Täter wegen Automatendiebstahls im gleichen Jahr zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden war. Baumann wurde am 14. Februar 1940 hingerichtet.