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22.11.2022

Meinung der Fraktionen

Bündnis 90/Die Grünen
Beserer Schutz vor Gewalt gegen Frauen

Am Freitag, 25. November, jährt sich erneut der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt an Frauen – und immer noch sind die Zahlen erschreckend: Jede Stunde werden in Deutschland durchschnittlich 13 Frauen Opfer von Gewalt in Partnerschaften. Alle zweieinhalb Tage stirbt eine Frau durch die Gewalttat ihres Partners oder Ex-Partners.

Mit der Istanbul-Konvention hat sich unter anderem auch Deutschland dazu verpflichtet, Frauen und Kinder mehr vor häuslicher Gewalt zu schützen. Dadurch bindet sich Deutschland an eine gewisse Anzahl an Frauenhausplätzen auf 100.000 Einwohner*innen sowie an weitere Präventions- und Interventionsmaßnahmen. Allerdings fehlt hierfür in vielen Kommunen das Geld, denn jegliche Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen fallen häufig in den Bereich der „freiwilligen Leistungen". Das erschwert es vor allem verschuldeten Kommunen wie Trier, ein ausreichendes Angebot zu schaffen.

Es ist daher unerlässlich, dass Bund und Länder Fördermittel bereitstellen und diese vor allem schneller fließen als bisher, um Betroffenen besser und schneller helfen zu können. Auch die Präventionsarbeit darf hierbei nicht vergessen werden und ist keinesfalls nur ein schönes Add-on. Denn nur eine gute und ausreichende Prävention kann Frauen und Kinder wirklich schützen.

Deswegen ist es weiterhin wichtig, dass wir uns als Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat Trier weiterhin dafür einsetzen, dass die Situation des Frauenhauses sich verbessert und wichtige Präventions- und Interventionsmaßnahmen weiterhin gefördert werden. Denn der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht.

Caroline Würtz


CDU
Übers Ziel hinausgeschossen

Der Stadtrat hat – gegen unsere Stimmen – die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung beschlossen. Wir haben eine solche Satzung abgelehnt, da sie aus unserer Sicht weit über das eigentliche Ziel hinausgeht. War die ursprüngliche Intention, den unreglementierten Anstieg der Zahl von Ferienwohnungen zu verhindern, so müssen nun auch Eigentümer eine Strafe fürchten, die in ihrem Haus eine Wohnung – zum Beispiel für eine Arztpraxis oder sonstige freien Berufe – zur Verfügung stellen. Ebenso darf man auch keine Wohnung leer stehen lassen, weil man sie etwa für Besuche von Freunden vorhalten möchte. Auch eine die meiste Zeit des Jahres verwaiste Einliegerwohnung für die Besuche der Kinder oder Enkel in den Semesterferien wird kritisch.

Eine Kontrolle der Satzung jedoch, so gibt die Verwaltung es unumwunden in der eigenen Vorlage zu, ist mit dem aktuellen Personal nicht möglich. Und wenn doch, so entspricht es nicht unserer Vorstellung von Respekt vor Privateigentum. Wollen wir wirklich, dass der Staat beziehungsweise die Stadt in Privathäusern kon-
trolliert, wie diese genutzt werden oder wie diese eingerichtet sind?

Wir sind gespannt, ob die von Grün-Rot beschlossene Satzung einer Normenkontrollklage standhält. Dabei hätte es durchaus bessere Ideen gegeben, um Ferienwohnungen zu reglementieren und für Hotels einen fairen Wettbewerb zu schaffen. Andere Städte oder Länder machen es vor: Dort muss eine Ferienwohnung offiziell angemeldet werden, eine Registrierungsnummer wird vergeben. Aus Luxemburg stammt die Idee des software-basierten Abgleiches von online angebotenen und tatsächlich registrierten Ferienwohnungen. Leider wollte die Mehrheit des Rates diese Ideen nicht mehr diskutieren.

Thorsten Wollscheid


SPD
Wohnraum für Wohnzwecke sichern

Der Stadtrat hat endlich die Einführung einer Wohnraumzweckentfremdungssatzung für Trier beschlossen. Diese tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft und soll dafür sorgen, dass der ohnehin knappe Wohnraum für Wohnzwecke gesichert wird. Unsere SPD-Fraktion hatte die Einführung der Satzung im März 2020 beantragt, um zu verhindern, dass Wohnungen beliebig in Ferienwohnungen oder auch für Gewerbezwecke umgenutzt werden. Zudem kann die Stadt nun den zum Teil spekulationsgetriebenen Wohnungsleerstand besser regulieren. Wichtig zu wissen: Die Satzung gilt nicht für bereits vor Inkrafttreten der Satzung umgenutzte Wohnungen. Hier gibt es weiterhin einen Bestandsschutz. Wir setzen vor allem auf die präventive Wirkung der Satzung und wurden bei unseren Bemühungen zur Einführung auch von vielen Hotelbetreibenden unterstützt, die zum Teil stark unter der Pandemie gelitten haben und sich durch deutlich höhere Auflagen einem ungleichen Wettbewerb ausgesetzt sahen.

Mit der Umsetzung der Satzung haben wir in unserem Kampf für mehr bezahlbaren Wohnraum einen weiteren Baustein erfolgreich umsetzen können. Nach der Gründung der Gesellschaft „Wohnen in Trier" (WiT), die nun schon im zweiten Jahr systematisch den städtischen Wohnungsbestand saniert, und der Erhöhung der Quote für geförderten, bezahlbaren Wohnraum von 25 auf 33 Prozent setzen wir unsere Bemühungen in diesem Themenfeld weiter fort.

Der von uns angestoßene Strategieprozess „Wohnen und Arbeiten in Trier" startet Anfang 2023 und wir hoffen, dass hier durch ein enges Zusammenwirken des gesamten Stadtvorstands mit den Fraktionen weitere wichtige Maßnahmen umgesetzt werden, um das Leben in unserer schönen Stadt attraktiv und für alle bezahlbar zu gestalten.

Monika Berger


AfD
Kinderhort Heiligkreuz erhalten

Seit 1990 gibt es den Kinderhort Heiligkreuz. Nachdem er lange von der örtlichen Pfarrgemeinde betrieben wurde, ist er heute in freier Trägerschaft des Vereins TINA. 51 Jungen und Mädchen bis zum Alter von 15 Jahren werden hier von einem hochengagierten Team aus qualifizierten Pädagogen betreut. Familienfreundliche Öffnungszeiten, flexible Angebote für berufstätige Eltern, liebevoll gestaltete und gepflegte Räume sowie eine auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder abgestimmte Arbeit sind die Gründe dafür, warum sich der Hort einer großen Beliebtheit weit über den Stadtteil hinaus erfreut.

Doch damit könnte demnächst Schluss sein: Um den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen, plant die Stadt Trier, die Grundschule Heiligkreuz zur Ganztagsschule auszubauen. Dabei sollen die zur Zeit vom Hort genutzten Räume in Anspruch genommen und dessen Angebot durch die Ganztagsbetreuung in der Schule ersetzt werden. In letzter Konsequenz würde das nach über 30 Jahren das Aus für den Kinderhort bedeuten.

Aus unserer Sicht wäre eine solche Entwicklung fatal. Die schulische Ganztagsbetreuung bleibt erfahrungsgemäß deutlich hinter dem Hortangebot zurück. Sie beschränkt sich ausschließlich auf Grundschulkinder, bietet Eltern keine flexiblen Betreuungszeiten und die Ansprüche an die Qualifikation des Personals und damit auch die pädagogische Qualität der Arbeit sind deutlich geringer.

Die AfD-Fraktion wird sich deshalb im Stadtrat nachdrücklich für den Erhalt des Kinderhorts in Heiligkreuz einsetzen. Das Wohl unserer Kinder muss an oberster Stelle aller Überlegungen stehen. Es darf nicht auf dem Altar politischer Ziele oder kommunaler Sparzwänge geopfert werden.

AfD-Stadtratsfraktion


Die Linke
Zweckentfremdung wirksam verhindern

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung die sogenannte Zweckentfremdungssatzung beschlossen. Durch diese Satzung ist es künftig verboten, eine Wohnung dauerhaft leer stehen zu lassen oder dauerhaft als Ferienwohnung zu nutzen und damit dem überhitzten Trierer Wohnungsmarkt dauerhaft zu entziehen. Auch die Linksfraktion hat dieser Satzung schlussendlich zugestimmt. Trotzdem haben wir im Stadtrat nicht an Kritik gespart.

Ermöglicht wurde diese Satzung erst durch das Zweckentfremdungsgesetz des Landes, das erst Ende 2019 vom Landtag beschlossen wurde. Damit hat die Landesregierung aus unserer Sicht viel zu spät gehandelt: Schon oft hat Die Linke – auch im Trierer Stadtrat – auf das Problem hingewiesen, dass Wohnraum zu anderen Zwecken genutzt wird und so die Knappheit weiter verschärft wird. Andere Bundesländer haben vergleichbare Gesetze schon deutlich früher beschlossen.

Außerdem hat das rheinland-pfälzische Landesgesetz im Vergleich zu anderen Bundesländern einige Lücken und wirkt insgesamt wenig entschlossen. In Hamburg beispielsweise kann zweckentfremdeter Wohnraum unter Zwangsverwaltung gestellt und anschließend auf dem Wohnungsmarkt vermietet werden. Auch in den Details gibt es Kritik am Landesgesetz, etwa bei der Höhe der Bußgelder.

Klar ist allerdings: Um den Wohnungsmarkt zu entspannen, braucht es vor allem einen schnelleren Neubau von bezahlbarem Wohnraum und wirksame Mietpreisbremsen. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen.

Matthias Koster


UBT
Klimaschutz zur Pflichtaufgabe machen

Nichts ist wichtiger als der Erhalt unserer Umwelt. Der Klimaschutz muss Vorrang haben und jede Kommune muss alle Anstrengungen unternehmen, um die Klimaziele einzuhalten und unseren Kindern eine Zukunft zu ermöglichen. Das gilt auch für Trier. Wir glauben, diese Botschaft ist in den Köpfen der meisten Entscheidungsträger angekommen – zumindest hoffen wir das. Es ist deshalb richtig, dass der Klimadiskussion größter Raum eingeräumt wird. Mit der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes durch die Klimaschutzmanager der Stadt Trier und dem vorangegangenen Trierer Aktionsplan Entwicklungspolitik wurden konkrete Maßnahmenpakete geschnürt, die es nun umzusetzen gilt. In Zeiten größter finanzieller Not aufgrund der hohen Verschuldung der Stadt ist dies ein schwieriges Unterfangen.

Da dürfte auch der millionenschwere Entschuldungsplan der rheinland-pfälzischen Landesregierung nicht weiterhelfen. Bei den zahlreichen vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen handelt es sich um investive Maßnahmen, die nur dann umgesetzt werden dürfen, wenn sie unabweisbar sind (Erfüllung der Leistungsfähigkeit einer Kommune, Verkehrssicherungspflicht). Wenn also zum Klimaschutz mehr Grün – und auch Sonnenschutz – in die Innenstadt kommen soll (einer der meist genannten Wünsche von Bürgerinnen und Bürgern, Handel und Gastronomie), stellt dies zunächst einmal eine sogenannte freiwillige Leistung dar.

Um aber genau solche und andere Maßnahmen umzusetzen, ohne dafür Verwaltungsressourcen zu verschwenden, die gegenüber der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) den Nachweis der Unabweisbarkeit erbringen müssen, muss der Klimaschutz zur Pflichtaufgabe gemacht werden.

UBT-Stadtratsfraktion


FDP
Wohnraumzweckentfremdung?

In seiner jüngsten Sitzung hat der Stadtrat über die Einführung einer sogenannten Wohnraumzweckentfremdungssatzung entschieden. Ziel dieser Regelung sollte es angeblich sein, den Wildwuchs an mehr oder weniger unangemeldeter gewerblicher Nutzung von Wohnraum durch eine Vermietung bei Airbnb einzuschränken und so Wohnraum für die Stadt zu sichern.

Herausgekommen ist nun aber ein Schnellschuss, der die grundsätzliche Möglichkeit zur freien Verwendung seines Wohnraums in Zukunft in Frage stellt. So könnten in der Touristenstadt Trier durch die neue Regelung zukünftig keinerlei neue Ferienwohnungen mehr entstehen. Ein fatales Signal insbesondere in Richtung von Familien die häufig statt in ein teures Hotel auf die günstigeren Ferienwohnungen ausweichen. Auch die Nutzung von einzelnen Räumen der eigenen Wohnung für gewerbliche Zwecke zum Beispiel durch Selbständige ist im Sinne der neuen Satzung nicht mehr ohne weiteres möglich. Ist das wirklich Zweckentfremdung von Wohnraum?

Vor längerer Zeit hatte bereits eine Expertenanhörung zu diesem Thema stattgefunden, die viele insbesondere rechtliche aber auch umsetzungsbezogene Fragen aufgeworfen hatte. Eine Auswertung dieser Anhörung hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden und die Ergebnisse sind offenkundig auch nicht in die nun vorgelegte Satzung eingeflossen. Da muss die Frage erlaubt sein, wie so etwas passieren kann.

Es gab also genug Gründe, über die Satzung nochmal zu beraten und die offenen Fragen zu klären. Leider war Grünen und SPD der politische Punktsieg aber wichtiger. Schade und möglicherweise ein Pyrrhussieg. Denn so wird es nun wohl darauf ankommen, was die Gerichte aufgrund der zu erwartenden Klagen gegen die Satzung entscheiden werden.

Tobias Schneider