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15.11.2022

Schutz für Giebel und Gauben

Wohnhäuser in der Trierer Kaiserstraße
Für den Schutz der vielfältigen, historisch gewachsenen Dachlandschaft der Häuser entlang der Kaiserstraße hat der Stadtrat eine Satzung beschlossen.

Mit der einstimmig beschlossenen Gestaltungssatzung für die Kaiserstraße will der Stadtrat vor allem die charakteristische „Dachlandschaft" der Häuser an diesem Abschnitt des Alleenrings erhalten und schützen.

Die Gestaltungssatzung Kaiserstraße gilt für den Abschnitt zwischen Gerty-Spies-Straße und Weberbach. Die Stadt reagiert damit auf die Gefahr, dass durch Neu- oder Umbauten in dieser attraktiven Wohnlage nahe des Zentrums das gut erhaltene und historisch wertvolle Ensemble von Wohnhäusern aus der Gründerzeit beeinträchtigt wird. Vor allem die geneigten Dächer mit Zwerchhäusern, Giebeln und verschiedenartigen Gauben als charakteristische Stilelemente prägen das Straßenbild. Bisher gibt es nur wenige Ausnahmen durch in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhundert errichtete Gebäude, die aber das Gesamtbild bislang nicht beeinträchtigen.

Die Satzung gemäß Paragraph 88 der Landesbauordnung trifft Regelungen für die Zulässigkeit und Gestaltung von Dächern und Dachaufbauten und dient so der Steuerung künftiger Bauvorhaben. Im einzelnen geht es um die Dachform, -neigung und -farbe sowie das Material der Dacheindeckung. Die historischen Dachaufbauten dienen dabei als Vorbild und Orientierung, um ein harmonisches Straßenbild zu erhalten.

Die Belange des Denkmalschutzes werden durch die Gestaltungssatzung unterstützt. Sie ersetzt jedoch nicht die rechtlichen Instrumentarien des Denkmalschutzes.

Ralph Kießling