Sprungmarken
14.02.2006

Ausreichend Lärmschutz in Kürenz

OVG bestätigt drei Petrisberg-Bebauungspläne

Die drei Bebauungspläne „Petrisberg-Ost“, „Belvedère-Süd“ und „Landschaftspark Petrisberg“ können in Kraft treten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz und lehnte damit einen Normenkontrollantrag der Bürgerinitiative „Lebenswertes Kürenz“ gegen die Stadt Trier ab. Damit kann die weitere Erschließung des Geländes auf dem Petrisberg wie geplant fortgesetzt werden. Zudem gibt es Planungssicherheit für schon laufende Projekte der EGP und privater Bauherren.

Das Rathaus habe, so die Urteilsbegründung aus Koblenz, auf den zusätzlichen Verkehrslärm, der durch die drei Baugebiete in den Kürenzer Durchgangsstraßen erwartet wird, durch Zuschüsse zu Schallschutzmaßnahmen in Häusern von Anwohnern angemessen reagiert. Zudem habe das Konversionsprojekt auf dem Petrisberg eine herausragende städtebauliche Bedeutung. Die Zunahme des Verkehrslärms in den Kürenzer Durchgangsstraßen falle verhältnismäßig gering aus. Außerdem werden in dem Urteil die Bemühungen der Stadt gewürdigt, die Verkehrsbelastung in Kürenz langfristig durch den Bau einer Ortsumfahrung zu reduzieren.

Der Stadtrat hatte die Bebauungspläne bereits 2003 beschlossen. Sie waren aber im Herbst 2004 vom OVG Koblenz für unwirksam erklärt worden, weil die Zunahme der Verkehrsbelastung in der Avelsbacher Straße durch die neuen Baugebiete nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Daraufhin beschloss der Stadtrat, dass auch Anwohner der Avelsbacher Straße sowie der Domänenstraße einen Zuschuss von 75 Prozent für die Schalldämmung an ihren Häusern erhalten.


Urteil des OVG Koblenz vom 30. Januar 2006, Aktenzeichen: 8 C 11367/05.OVG